Der Döhnsdorfer Schullehrer Marcus Mester
gehörte zu den ersten ostholsteinischen Demokraten, die ihre Stimme in der Märzrevolution
von 1848 für Demokratie und soziale Gerechtigkeit erhoben. Nach den
Aufzeichnungen des Pastors Göttig aus Hansühn nannte er sich selbst
„Instenkönig“ und wurde auch von seinen Anhängern, aber auch von seinen Gegnern
so bezeichnet.[1]
Was war passiert? Als Folge der französischen
Februar-Revolution kam es auch in Schleswig-Holstein zu revolutionären
Bewegungen. Die Ständeversammlungen von Schleswig und Holstein verlangten
1)
die Einberufung einer gemeinsamen
Versammlung, um über eine Verfassung für Schleswig-Holstein zu beraten,
2)
die Zustimmung des Königs und seine
Mitwirkung für die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund,
3)
die Einführung einer allgemeinen
Volksbewaffung mit selbstgewählten Offizieren,
4)
die sofortige Einführung der
Pressefreiheit,
5)
die Anerkennung des Versammlungs- und
Vereinsrechts,
6)
die Entlassung des Regierungspräsidenten
von Scheel.
Eine gewählte Abordnung, bestehend aus den
Herren von Neergard, Gülich, Engel, Claussen und Th. Olshausen, trug dem König
in einer Audienz am 23.3.1848 in Kopenhagen die von den Ständeversammlungen
verabschiedeten Punkte vor. Ihnen wurde mitgeteilt, daß der Regierungspräsident
von Scheel entlassen worden sei. Die schriftliche Antwort des Königs auf die
anderen Punkte wurde der Delegation am nächsten Tage überbracht. Für Holstein
war sie positiv, was Schleswig betraf, hatte der König jedoch andere Pläne.
Seine Antwort lautete:
„daß Wir Unser
Herzogthum Schleswig dem Deutschen Bunde einzuverleiben weder das Recht, noch
die Macht, noch den Willen haben, dagegen die unzertrennliche Verbindung
Schleswigs mit Dänemark durch eine gemeinsame freie Verfassung kräftigen
wollen“
Bereits in der Nacht vom 23. auf den 24. März
1848 hatte sich eine provisorische Regierung gebildet, die den Aufstand damit
begründete, daß der Wille des Landesherrn nicht mehr frei und das Land ohne
Regierung sei. Deutsches Land sollte nicht dem Raub der Dänen Preis gegeben
werden, hieß es weiter in dem Aufruf der neuen Regierung, die auch den Anschluß
an die Einheits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands proklamierte.
Ein Krieg war unvermeidlich geworden. Hier ein
kurzer Überblick über die Ereignisse während der Erhebungszeit:
9.4.1848 |
Erste Gefechte enden mit einer Niederlage. Der
Deutsche Bund und Preußen entsenden Truppen zur Verstärkung und besetzen fast
das ganze Herzogtum Schleswig. |
26.8.1848 |
Waffenstillstand auf Druck der Großmächte für
die Dauer von sieben Monaten. |
21.10.1848 |
Als Folge des Vertrages übergibt die
Provisorische Regierung nach Anordnung der deutschen Reichsgewalt und im
Einverständnis mit der Schleswig-Holsteinischen Landesversammlung nach 7monatiger
Regierungszeit die Leitung der Staatsgeschäfte an die aus 5 Personen
bestehende Gemeinsame Regierung |
26.3.1849 |
Dänemark kündigt des Waffenstillstand auf.
Dadurch läuft die Amtszeit der „zur gemeinsamen Regierung verordneten
Mitglieder“ aus und an die Stelle der Gemeinsamen Regierung wird im Namen der
Zentralgewalt Deutschlands eine Statthalterschaft,bestehend aus dem Grafen
Reventlou-Preetz und dem Vizepräsidenten der deutschen Nationalversammlung,
Wilhelm Beseler, eingesetzt. |
3.4.1849 |
Erneute Kriegshandlungen, die am 10.7.1849 mit
einem erneuten Waffenstillstand enden. Während Schleswig einer
preußisch-dänischen Landesverwaltung unterstellt wird, bleibt für Holstein
die Statthalterschaft im Amt. |
2.7.1850 |
Friedensvertrag Preußens und des Deutschen
Bundes mit Dänemark. Schleswig-Holstein ist auf sich alleine gestellt und es
kommt zum dritten Waffengang mit Dänemark, der mit Niederlage und
Unterwerfung endet. Am 11.1.1851 findet die letzte Sitzung der
Landesversammlung statt |
1.2.1851 |
Ein dänischer und zwei deutsche Kommissare
werden für Holstein eingesetzt und im |
Jan. 1852 |
übernimmt der König von Dänemark wieder die
Regierungsgewalt. |
Die Hoffnungen auf soziale und demokratische Veränderungen
durch die Revolution waren in Ostholstein wohl deshalb besonders groß, weil
hier die starke Ausprägung der Gutswirtschaft - verbunden mit Leibeigenschaft -
über Jahrhunderte das Leben der Menschen bestimmt hatte.
Im Oldenburger Güterdistrikt wurden die Stellen
nach der zum 1.1.1805 erfolgten Aufhebung der Leibeigenschaft vorwiegend in
Zeitpacht vergeben. Dadurch hatte sich an der totalen Abhängigkeit der
Gutsuntergehörigen, die auf das Wohlwollen der Gutsbesitzer angewiesen waren,
nichts geändert.
Zwar konnten die Hufner und Insten nicht zu
einem beliebigen Zeitpunkt abgesetzt werden, aber nach Ablauf ihrer zeitlich
befristeten Kontrakte konnten die Bauernstellen oder die Wohnungen natürlich
willkürlich entzogen und, aus welchen Gründen auch immer, anders vergeben
werden. Die Laufzeit der Kontrakte mit den Insten betrug mindestens ein Jahr.
Dieses Jahr wurde von Maitag zu Maitag gerechnet. Der Pachtturnus für die
Hufner betrug im Gut Weißenhaus fünf Jahre.
Durch die Gerichtsordnung vom 19.7.1805
bestellte der Gutsbesitzer den Gerichtshalter. Einmal bestellt konnte er jedoch
nicht wieder entlassen werden und war unabhängig von den Weisungen des
Gutsherrn. Den Gutsbesitzern blieb jedoch die Ausübung der obrigkeitlichen
Gewalt und die Verwaltung der Polizei, sofern kein rechtliches Verfahren dabei
stattfand. Auch alle kommunalen Angelegenheiten wurden vom Gutsbesitzer
geregelt.
Diese dominante und autoritäre Stellung des
Gutsherrn hemmte die Eigeninitiative der Gutsbewohner. In Berichten aus der
Zeit der Leibeigenschaft war von der müden Gleichgültigkeit und dem
verschlagenen Wesen hinter äußerer Unterwürfigkeit der Leibeigenen die Rede.
Daran wird sich, bei den beschriebenen Umständen, nicht viel geändert haben
können.
Die Interessen der verschiedenen sozialen
Gruppen im Gut waren also sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite standen die
Gutsherren mit den von ihnen abhängigen Gutsbeamten, auf der anderen die Hufner
und Insten. Hufner zu sein war die höchste Stufe dessen, was beruflich von den
Gutsuntergehörigen erreicht werden konnte – auf ihnen lasteten fast alle
kommunalen Dienste – während die Insten traditionell die Unterschicht in der
damals landwirtschaftlich geprägten Arbeitswelt bildeten.
Die Erwartungen an die Revolution waren wohl
höchst unterschiedlich. Während die Gutsbesitzer Aufruhr und Unruhen
befürchteten, hofften die Insten auf eine Besserung ihrer Lage. Diese
Hoffnungen wurden bestärkt durch die Einsetzung einer Instenkommission. Die
Errichtung einer Kommission zur Untersuchung der Lage der Insten und Tagelöhner
hatte die Provisorische Regierung bereits am 13. Mai 1848 beschlossen.
„Die Untersuchung war offiziell am 1.11.1848
abgeschlossen worden, aber Anfang 1850 fehlte noch immer der Bericht. Die
berühmten zwei Kisten mit dem Material sind dann auch nicht mehr aufgetaucht.
Die Verzögerung des Berichts erregte in der Landesversammlung vor allem die
Empörung der Demokraten“[2],
zu denen auch der Döhnsdorfer Lehrer Mester gehörte.
Die Obrigkeit des Gutes Weißenhaus, vertreten
durch den Inspektor Lange und durch den Gerichtshalter, aber auch der Besitzer
des Nachbargutes Farve, Graf Reventlow, suchten nach Mitteln und Wegen, um die
Lage zu beruhigen. Graf Reventlow bat den Lehrer Mester im Rahmen einer
längerer Unterredung darum, „seinen Einfluß auf die Leute zur Aufrechterhaltung
der Ruhe zu benutzen“ und der Gerichtshalter Lorenzen hatte in Versammlungen
auf den Höfen Weißenhaus und Farve die Schullehrer Mester und Theodor Jensen
(Grammdorf) aufgefordert“, die Leute von dem Lauf der Dinge zu unterrichten.“[3]
Gleich nach der Erhebung wurden in der
Döhnsdorfer Schule unter der Leitung des Lehrers Mester Versammlungen
abgehalten. Die erste Veranstaltung dieser Art fand kurz nach Bildung der
Provisorischen Regierung am 26. März 1848 statt.
Das Dorf Döhnsdorf war im Zuge der deutschen
Kolonisierung Ostholsteins um 1200 herum gegründet worden. Es gehörte ab Mitte
des 15. Jahrhunderts zum damals von den Pogwischs errichteten Gut Farve. Im
Jahre 1607 wurde von Farve das Gut Weißenhaus abgetrennt. Zusammen mit dem
Haupthof, dem Dorf Wasbuck und den Meierhöfen Friederikenhof und Groß-Wessek
war Döhnsdorf bis zum Jahre 1928 Bestandteil dieses Gutsbezirks.
Der Meierhof Friederikenhof wurde scheinbar kurz
vor Aufhebung der Leibeigenschaft errichtet, denn im 18. Jahrhundert hatte
Döhnsdorf 8 und Wasbuck 6 Hufenstellen. Hinzu kamen 6 Kätnerstellen. Später
hatten die beiden Dörfer gleichmäßig 5 Bauernstellen und 2 Kätner. Nach Aufhebung
der Leibeigenschaft durfte die Zahl der vorhandenen Hufenstellen nicht mehr
vermindert werden.[4] Im
Jahre 1803 hatte das Dorf 197 Bewohner. Die Bevölkerungszahl stieg an und
erreichte im Jahre 1864 die Zahl von 275. Neben den Hufnern und einigen
Handwerkern lebten dort vor allem Instenfamilien.
Mester wurde 1806 in der Nähe von Brügge (bei
Kiel) geboren. Er hatte 11 Geschwister und so konnten ihm seine Eltern – der
Vater war Organist – keine Ausbildung finanzieren. Er mußte sich seine Kenntnisse
weitgehend selbst aneignen und kam, nachdem er einige Jahre an anderen Orten
als Lehrer tätig war, im Herbst 1829 nach Döhnsdorf.
Bei seiner Anstellung in Döhnsdorf wurde er von
Probst Schroedter geprüft und der setzte ihn, wie er schrieb, „in die erste
Classe der Schullehrer und Candidaten des Schulamtes, welche er seit 14 Jahren
geprüft habe.“ Auch seine Tätigkeit als Lehrer in der Döhnsdorfer Schule wurde
durchweg positiv beurteilt. So stellte ihm sein Schulinspektor Pastor Bolten im
Jahre 1844 „ein sehr günstiges Zeugnis aus.“[5]
Als Mester nach Döhnsdorf kam, war der bauliche
Zustand des Schulgebäudes wohl katastrophal. Dies ergibt sich aus einem Bericht
des Pastors Bolten aus dem Jahre 1830:
“In Döhnsdorf und Wasbuck, besonders an
letzterem Orte, sahen die Schulhäuser aus als ob ein verheerender Feind
dieselben eben verlassen hätte. Die Schulstuben waren ohne Tische, die Fenster
größtenteils zerbrochen und die Mauern teilweise offen. Man begann schon 1830
an beiden Stellen mit dem Bau eines neuen Schulhauses, doch schritt der Bau
äußerst langsam vor.“[6]
Bau und Unterhaltung der Schulen war Sache der
Gutsbesitzer, sämtliche Schulleistungen wurden aber auf die Hufner verteilt.
Sie hatten -gemeinschaftlich- das Dienstland des Schullehrers unentgeldlich zu
bearbeiten, zu Michaelis drei Tonnen Roggen zu liefern und jeder mußte zu
Ostern 8 Rbtlr. Schulgeld an die Gutskasse zahlen.[7]
Das Gehalt der Lehrer war am 23.6.1817 durch das
Regulativ für die zur Propstei Oldenburg hingelegten adelichen Schulen geregelt
worden[8].
Hier die Bestimmungen für die Schulen des Kirchspiels Hansühn:
Name
des Schul- districts |
Abfindung
des Schullehrers an
|
||||
Wohnung |
Dienstland |
Korn |
Feuerung |
Gehalt |
|
Hansühn, Guts Testorf, mit der Küsterstelle |
Vorhanden |
Reichlich vorhanden |
Fällt weg; doch bleiben die Küster-lieferungen |
6 Fuder Buchen-Kluftholz, wie bisher; aber
frei zu bearbeiten und anzuliefern |
7 Rthlr. vom Hofe und vom Schuldistrict 50
Rthlr, zusammen 91 Rbtlr. 19 1/6 ß |
Döhnsdorf, Guts Weißenhaus |
Wohnung und Schulstube zu vergrößern oder neu
zu bauen. |
Vorhanden |
3 Tonnen Rocken |
4 Faden Buchen-Kluftholz vom Hofe |
64 Rbtlr. |
Harmsdorf, Guts Güldenstein |
Vorhanden |
Vorhanden |
4 ½ Tonnen Rocken und 2 ¼ Tonnen Gerste |
3 Faden Buchen-Kluftholz, wie bisher |
96 Rbtlr. |
Kükelühn mit Rollübbe, Guts Testorf |
Neu zu bauen |
Reichlich vorhanden |
Fällt weg, mit Rücksicht auf das reichliche
Dienstland |
3 Faden Buchen-Kluftholz frei zu liefern |
80 Rbtlr. |
Nessendorf, Guts Kletkamp |
Zu verbessern |
Land und freie Weide für 2 Kühe, wie bisher. |
3 Tonnen Rocken und 1 Tonne Gerste |
3 Faden Buchen-Kluftholz. |
10 Rthlr. vom Hofe u. 20 Rthlr. vom
Schuldistrict, zusammen 48 Rbtlr. |
Wangels, Guts Farve |
Vorhanden |
Vorhanden |
3 Tonnen Rocken |
5 Faden Buchen-Kluftholz u. 2 Fuder Busch, wie
bisher. |
64 Rbtlr. |
Wasbuck, Guts Weißenhaus |
Neu zu bauen |
Vorhanden |
3 Tonnen Rocken. |
4 Faden Buchen-Kluftholz, wie bisher. |
48 Rbtlr. |
Es hatte seit 1817 keine Gehaltserhöhung
gegeben. Mester erhielt um 1850 genau das, was im Schulregulativ festgelegt
worden war. Sein Bargehalt betrug 64 Reichsbanktaler oder umgerechnet 40
Reichstaler, das sind 120 Mark.[9]
Vor der Besoldungsneuregelung von 1817 hatte der Döhnsdorfer Schullehrer 12
Reichstaler (= 36 Mark) erhalten.
Bei den verbesserten Einkünften sollten die
Lehrer nach dem Regulativ „den Schulunterricht nicht als Nebensache, sondern
als ihr eigentliches Berufsgeschäft“ ansehen.
Bereits Mitte April 1848 wurde ein Verein
gebildet und ein Vorstand gewählt. Neben Mester als Vorsitzendem, gehörten der
Vogt auf Friederikenhof Steffen, der Döhnsdorfer Bauernvogt Broer, der
Hufenpächter Wieck und der Candidat der Theologie Pomarius aus Wessek dem
Vorstand des Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins an.
In den Versammlungen „wurden Zeitungen
vorgelesen, Wahlen besprochen, belehrende Reden gehalten, die Zuhörer mehrfach
scharf zur Besserung ihres Lebenswandels ermahnt, auch bei verschiedenen
Veranlassungen Sammlungen zu öffentlichen Zwecken veranlaßt.“[10]
In der ersten Zeit war die Vereinstätigkeit
besonders lebhaft. Die Vereinsmitglieder trafen sich zweimal wöchentlich, am
Dienstag und am Sonnabend, und fast jeden Abend fanden sich bei Mester, der
gewöhnlich vor der Tür saß, Leute ein, um mit ihm zu sprechen. Für den Zeitraum
vom 26.3.1848 bis Mitte August 1848 sind 27 Versammlungen nachgewiesen, an
denen nicht nur Döhnsdorfer, sondern Besucher aus der näheren und weiteren
Umgebung teilnahmen. Die Tagesordnung, aus denen sich die Besprechungspunkte
ergaben, wurde jeweils mehrere Tage vor der Versammlung in den Wirtshäusern von
Döhnsdorf und Hansühn ausgelegt.
Der Verein beteiligte sich auch an Diskussionen
auf überörtlicher Ebene. So wurde z.B. eine Petition zu den Verhandlungen über
das Wahlgesetz von den Döhnsdorfern erarbeitet.[11]
Die Tätigkeit des Vereins war praktisch beendet,
als die Regierung im Zusammenhang mit den Farver Instenunruhen das Oldenburger
Kirchenvisitatorium am 19.3.1849 ersuchte, die Schullokale „zu keinen anderen
als zu schulischen Zwecken“ freizugeben.[12]
Danach, so Hedde, haben keine Zusammenkünfte des Vereins mehr stattgefunden.
Der Döhnsdorfer Volksbelehrungsverein muß Anfang
1850 aber noch bestanden haben, denn als zu dieser Zeit der
Schleswig-Holsteinische Arbeitergesamtverein gegründet wurde, beschloß der
Verein sogleich den Anschluß. Zweck dieses Vereins, der von Th. Olshausen,
L.A.G.I. Engel, H.R. Claußen, Fr. Hedde und Richard v. Neergaard geleitet
wurde, war „die Förderung der geistigen und sittlichen Bildung seiner
Mitglieder sowie die Verbesserung der äußeren Lage und staatsbürgerlichen
Verhältnisse des Arbeiterstandes.“[13]
Der Volksbelehrungsverein Döhnsdorf wurde sogar
noch im Jahre 1853 genannt, als das Ministerium „versuchte, die sozialistischen
Arbeitervereine in Schleswig-Holstein ausfindig zu machen.“
Für die 18 herausgefundenen Vereine „wurde eine
Überwachung angeordnet“,[14]
obwohl selbst die Polizeibehörde für die adeligen Güter Futterkamp und
Weißenhaus in einem Bericht vom 19.1.1853 an das Ministerium folgendes
festgestellt hatte:
„Der im März 1848
unter Vorsitz des bekannten Schullehrers Mester erstandene s.g. Döhnstorffer
Volksbelehrungsverein, welcher jahrelang zum Nachtheil der bestehenden sozialen
Verhältnisse existirte, hat seit längerer Zeit seine wenig seegensreiche
Wirksamkeit eingestellt, indem derselbe ohne, soviel der unterz. Polizeibehörde
bekannt ist, gradezu aufgehoben zu sein, allmählich eingeschlafen ist und die
früher zwei mal wöchentlich statthabenden Versammlungen nicht mehr vorkommen.“[15]
Hatte man
vielleicht vor allem Mester im Auge, der sich zu dieser Zeit noch in Döhnsdorf
aufhielt.?
Nachdem am 1. Mai 1848 die Wahl zur
Nationalversammlung stattgefunden hatte, wurde am 13. Juli 1848 ein Wahlgesetz
für die zur Feststellung der schleswig-holsteinischen Staatsverfassung zu
berufende Versammlung erlassen.
Wahlberechtigt bei dieser Direktwahl waren alle
Einwohner, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten. In jedem Distrikt wurden 2
Abgeordnete gewählt (Fehmarn 1 Abgeordneter). Bei den Wahlen hatten die beiden
Wahlsekretäre jeder ein Protokoll zu führen. Der eine schrieb den Namen des
Wählers auf und fügte den Namen desjenigen bei, dem er seine Stimme gab. Der
zweite Sekretär notierte den Namen des Gewählten und vermerkte dahinter den
Namen des Wählers.
Der 21. Wahldistrikt (Wahlort Oldenburg,
Wahldirektor Bürgermeister d´Aubert) bestand aus den Kirchspielen Heiligenhafen,
Großenbrode, Neukirchen, Oldenburg und Grube und der
22. (Wahlort Lütjenburg, Wahldirektor
Bürgermeister Wynecken[16])
aus den Kirchspielen Hohenstein, Hansühn, Lensahn, Nüchel, Bleckendorf und
Lütjenburg.
Die Wahl sollte möglichst an einem Tag stattfinden,
ein zweiter Tag war jedoch erlaubt, und mußte bis zum 1. August 1848 beendet
sein.
In Lütjenburg begannen die Vorbereitungen für
die Wahl zur konstituierenden Landesversammlung am 21. Juli 1848. „Von der
Versammlung wurden eine Reihe von Männern genannt, wie Advokat Bargum, der
bisherige Abgeordnete von Lütjenburg, Bürgermeister D’Aubert, Justitiar Dr.
Petersen, beide aus Oldenburg, die Kandidaten der Theologie Dettlefsen und
Rosenhagen, Pastor Bruhn, und Lehrer Mester. Über die Kandidaten erhob sich
eine lebhafte Debatte. Als Ergebnis der Abstimmung wurden Kandidat Rosenhagen,
Lehrer Mester und Dr. Karl Lorentzen aufgestellt.“[17]
Pastor Göttig aus Hansühn, der Mester – nach
dessen Angaben – bei dieser Kandidatenaufstellung als einen Mann mit dem
„ehrenhaftesten Charakter den er kenne“[18]
bezeichnet hatte, schlug in der Versammlung die Mitglieder der Provisorischen
Regierung als Kandidaten vor. Da die Antwort der Regierungsmitglieder
abschlägig war, besann man sich auf die schon aufgestellten Kandidaten.
„Am 29. Und 30. Juli wurden Lehrer Mester aus
Döhnsdorf mit 1271 und Kandidat Rosenhagen mit 1085 Stimmen gewählt. Dr.
Lorentzen erhielt 412 Stimmen, Pastor Bruhn aus Bornhöved 240. Die übrigen
Stimmen verteilten sich auf 7 Personen. Es hatten 1510 Wähler von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht, das sind 10 % der Bevölkerung.“[19]
Die Wahlbeteiligung war in unserem Bereich mit
die höchste in ganz Holstein. Allerdings war Mester sehr bekannt in der Gegend
und Rosenhagen, der im Neustädter Bürgerverein tätig war, hatte scheinbar einen
guten Wahlkampf betrieben. Die aus heutiger Sicht geringe Wahlbeteiligung hatte
ihre Gründe. Der Wahlkreis war zu groß geschnitten, denn man mußte sich als
Wähler ja nach Lütjenburg begeben. Im übrigen lag der Wahltermin in der
Erntezeit.
Für den Oldenburger Wahlkreis war das Ergebnis
der Wahl vom 1.8.1848 übrigens folgendes: Von den 765 Wählern erhielt Prof. Dr.
Christiansen (Kiel) 717, Pastor Burchardi (Heiligenhafen) 546, Staatsrat Burchardi
(Kiel) 257, Advokat Lorenzen 6, Kammerherr Reventlow (Farve) 2, Staatsrat Wiese
1 und Reventlow (Jersbeck) 1 Stimme.[20]
Mitte August 1848 ging Mester in die
Landesversammlung nach Kiel. Die Zusammenkünfte in der Döhnsdorfer Schule –
seit Anfang Juni 1848 fanden die Versammlungen einmal wöchentlich am Sonnabend
statt – wurden auch ohne Mesters Mitwirkung fortgeführt.
Mester hielt sich z.B. von Mitte August 1848 bis
Anfang November 1848, in der Zeit zwischen Weihnachten 1848 bis nach Neujahr
1849 und vom 23.1. – 3.4.1849 in Kiel auf.
In der Zeit seiner Anwesenheit in Döhnsdorf
hielt Mester Vorträge z.B. in Harmsdorf und Kükelühn und berichtete über seine
Tätigkeit in der Landesversammlung. Auch Hedde, sein späterer Verteidiger, war
einmal in Döhnsdorf und sprach zu den Leuten, die sich vor Mesters Haus
versammelt hatten.
Welchen Inhalt hatten Mesters Reden? In der
Zeitung für Arbeiter und für Arbeiterfreunde vom 3. Mai 1850 wird über einen
seiner Vorträge berichtet. Er sprach auf der Versammlung des Arbeitervereins in
Heeschenberg, die am 14.4.1850 stattgefunden hatte. Anwesend war auch sein
Abgeordnetenkollege, der Zimmermeister Riepen aus Neumünster.
„Herr Riepen ersuchte nunmehr den anwesenden
Abgeordneten der Landesversammlung, Schullehrer Mester aus Döhnsdorf, ebenfalls
einen Vortrag gütigst halten zu wollen.
Herr Mester nahm darauf das Wort und bemerkte,
wie er die Einladung des Herrn Riepen freudig empfangen und aufgenommen habe.
Er sprach dann seine Freude aus, über das Entstehen und gute Fortschreiten des
hiesigen Arbeitervereins, so wie sein Lob über den Vorstand.
Ferner forderte er auf, jedem Gesetze Folge zu
leisten; wie der große Meister auch gesagt habe, er sei nicht gekommen, das
Gesetz und die Propheten aufzulösen. So wie es schlechte Glieder in der
menschlichen Gesellschaft gebe, würden auch dadurch schlechte Gesetze
hervorgerufen.
Es sei daher der Zweck der Arbeitervereine,
gegenseitige Einwirkungen und Austauschung der Ideen, enger Anschluß und
Einigkeit; und lasse sich auf diese Weise auch nur das materielle Wohl fördern.
Herr Mester führte dann treffende Beispiele an,
und wurde von ihm hervorgehoben, wie der Stifter der heiligen Religion und
spätere Reformatoren stets Anfeindungen gehabt, und solchen Anfeindungen jede
gute Sache ausgesetzt sei.
Nachdem Herr Mester nochmals ermahnt, jedem
Gesetze gehorsam zu sein, forderte er gleichfalls nochmals auf, sich eng und
immer mehr in Einigkeit und als Brüder an einander zu schließen und an den
Arbeitervereinen festzuhalten, und schloß seinen Vortrag – nach nochmaliger
Anführung treffender Beispiele – unter großem Beifall der anwesenden
Vereinsmitglieder.“[21]
Über zwei Vorträge auf Fehmarn schreibt Peter
Wiepert (Auszüge):[22]
In der Scheune des Pastors Zeitner in
Landkirchen hatten Zuhörer einige Wagenbretter auf die Dielenbalken gelegt. Auf
diesen stand Markus Mester und predigte laut und vernehmlich auf die zahlreich
erschienenen Zuhörer los, die dicht gedrängt auf der Scheunendiele
zusammenstanden.
Mesters Reden wurden jedenfalls mit großem
Beifall aufgenommen. Es bildeten sich nach seinen Ansprachen sogar
Demonstrationszüge.
Auf dem Hof eines Kirchspielrichters wurden
einige Fensterscheiben eingeschlagen, der Hofhund durch Werfen mit Steinen
verletzt; auch riefen die Demonstranten immer wieder: “Land ton Koh willt wi
hem, as in Dennemark!“.
Zwei einheimische „Kohtreckers“, die sollten
besonders laut gegröhlt haben, wurden einige Tage bei Wasser und Brot
„eingelocht“.
Es war während des Revolutionsverlaufs im Güterbezirk
ruhig geblieben. Als jedoch die Farver Insten die Annahme neuer Kontrakte
verweigerten und es am 5.2.1849 zu Arbeitsniederlegungen kam, befürchtete die
Regierung das Schlimmste. Nachdem dann am 5. April eine geheime
Arbeiterversammlung abgehalten wurde, die den Widerstandswillen der Streikenden
aufzeigte, handelte die Regierung. An dieser Zusammenkunft hatte auch eine
große Zahl von Insten aus anderen Gütern teilgenommen.
Die Statthalterschaft, Reventlou und Beseler,
gab am 20.4.1849 folgende Bekanntmachung heraus (Auszug):
„Die Statthalterschaft hat aus den ihr
zugegangenen amtlichen Nachrichten und darauf angestellter commissarischen
Untersuchung ersehen, daß unter der Arbeiter- und Instenklasse, insbesondere
des Oldenburger adeligen Güterdistricts, Unzufriedenheit mit ihrer Lage und
Aufregung wider ihre Vorgesetzten obwaltet, die in desfalls gehaltenen
Instenversammlungen genährt und vermehrt wird und wiederholt schon auf
unzulässige und gesetzwidrige Weise in Verweigerung des Gehorsams und der
Arbeit, in abgelehnter Errrichtung neuer Miethcontracte und dergleichen mehr,
sich kund gegeben hat.
So sehr
auch die höheren Behörden von dem Wunsche erfüllt sind, diejenigen
Verbesserungen in der Lage der Arbeiterklasse ins Werk zu setzen, die ohne Eingriff
in öffentliche und Privatrechte und mit freier Zustimmung der Betheiligten
ausführbar sind, so entschieden muß doch die Statthalterschaft ihr Mißfallen
wider diejenigen aussprechen, welche auf unerlaubtem Wege ihren Forderungen
Geltung zu beschaffen bemüht sind.
Die verweigerte Erneuerung alter oder
Abschließung neuer Mieth- und Arbeitscontracte, die Versagung des Gehorsams
gegen die Vorgesetzten, die Niederlegung der Arbeit, zu welcher die
Gutsangehörigen sich gegen einen bestimmten Tagelohn contractlich verpflichtet
haben, die Verbindung der Angehörigen eines oder mehrerer Güter zu einem
gleichen der öffentlichen Ordnung und den Gesetzen des Landes widersprechenden
Verhalten, die Verführung und Aufwiegelung durch Wort und Schrift, die Bedrohung,
anderer ruhig gesinnter Personen, verbotene Thätlichkeit und Selbsthülfe, der
Versuch gemeinschaftliche Sache zur Ertrotzung und Erpressung unbegründeter
Forderungen zu machen, sind Handlungen, welche nicht allein öffentlichen Tadel
verdienen, sondern auch die Gerichte zum Einschreiten, zur ernstlichen
Bestrafung insbesondere der Rädelsführer und Anstifter, aber auch aller
Theilnehmer auffordern.“
Heutigen Gewerkschaftsvertretern würden wohl die
Haare zu Berge stehen, aber die Arbeiter des Jahres 1849 hatten keine Chance.
Wegen der „ unter der Arbeiterclasse in dem
Oldenburger Güterdistricte sich kundgebenden und die öffentliche Ruhe und
Sicherheit nicht wenig bedrohende, aufgeregte Stimmung und der derselben zum
Grunde liegenden Aufreizung zu Gesetzwidrigkeiten in möglichst kräftiger Weise
entgegenzutreten und durch Ermittlung der Hauptanstifter und Agitatoren die
Quelle dieses Uebels zu beseitigen“, ernannte die Statthalterschaft den
Schleswiger Ober- und Landgerichtsadvokaten Matthiesen am 23. April 1849 zum
Regierungsbevollmächtigten.
Die Hauptanstifter wurden verhaftet und im
anschließenden Strafverfahren vom Oberkriminalgericht verurteilt. Christopher
Hinrich Voß z.B. zu 40 Tagen Gefängnis bei Wasser und Brot und – um einen
anderen Fall zu nennen – Hinrich Daniel Güldenzopf zu 2 mal 5 Tagen Gefängnis
bei Wasser und Brot. Im Urteil „wurde hervorgehoben, daß den Insten, falls sie
unzufrieden gewesen wären, lediglich der Weg der Beschwerde und nicht der der
Widersätzlichkeit und Eigenmacht offengestanden hätte.“[23]
Die Regierung hatte den Gutsherrn, Graf
Reventlow, bereits im März darauf aufmerksam gemacht, daß er Truppen anfordern
könnte. Von März bis Juli 1849 wurde eine aus 200 Mann bestehende Kompanie
Reservisten in Oldenburg stationiert, „um etwanigen Excessen auf den dortigen
Gütern in geeigneter Weise vorzubeugen, sowie diese erforderlichen Falls
unterdrücken zu können.“[24]
Auch in Grammdorf gab es übrigens einen
Volksbelehrungsverein, der von dem dortigen Schulmeister Theodor Jensen
geleitet wurde. Nach Auffassung der Farver Gutsherrschaft gab es keinen
Zweifel, „daß der Schullehrer Mester von der einen, der Schullehrer Jensen von
der andern Seite nach vorhergehender Berathung die Bewegung sämmtlicher Insten
geleitet und beherrscht haben. Die häufigen Zusammenkünfte der genannten
Schullehrer ... lassen mit Gewißheit diesen Zusammenhang voraussetzen, wenn
gleich beide Schullehrer, namentlich Jensen, mit großer Vor- und Umsicht dabei
zu Werke gegangen sind.“[25]
Pastor Göttig, der ja zu Mester ein distanziertes
Verhältnis entwickelt hatte, schreibt über ihn: Viel respektabler stand
Schullehrer Theodor Jensen in Grammdorf da, ehrenhafter und klüger, obgleich er
nicht so gewandt und gefällig und ohne solche Redegabe“ wie Mester.[26]
Jensen wurde in der Reaktionszeit mit Pension
aus dem Schuldienst entlassen[27],
wanderte 1854 nach Davenport aus und wurde Farmer.[28]
Im Mai 1850 war Mester erneut in die
Landesversammlung gewählt worden. Er gehörte dort, wie Hedde, der Fraktion der
„Linken“ an. Die letzte Sitzung der Landesversammlung fand am 11.1.1851 statt.
Mester hatte gegen die Unterwerfung gestimmt. Das Abstimmungsergebnis lautete
47 gegen 28 Stimmen.
Die Revolution war endgültig gescheitert.
Gedächtnistafel
in der Hansühner Kirche: |
|
C.F. Felkner |
Kükelühn |
J.H. Carlson |
Carlshof |
H.F. Klüwer |
Kükelühn |
J.H. Broer |
Döhnsdorf |
C.H.W.
Behrens |
Güldenstein |
|
|
Gewidmet dem Andenken
der im Kampf gegen Dänemark von 1848-1850 für´s Vaterland gefallenen Krieger
der schleswig-holsteinischen Armee aus der Gemeinde Hansühn. |
Marcus Mester „kam im Februar 1851 sehr krank
und in einer sehr gedrückten geistigen Stimmung von Kiel nach Döhnsdorf
zurück.“
Nach der Erhebung kam die Reaktionszeit und
Untertanengeist war wieder gefragt. Dem Instenkönig wurde der Prozeß gemacht.
Nachrichten über den Prozeß haben wir von
Friedrich Hedde, dem Verteidiger Mesters, der seine Verteidigungsschrift unter
dem Titel „Ein Bild aus dem östlichen Holstein; Mesters Proceß und
Freisprechung“ veröffentlichte. Aus dieser Schrift wurde das Nachstehende
vorwiegend zusammengestellt.
Zunächst einige Informationen zur Person Heddes.
Am 11.9.1818 in Rendsburg geboren, Jura-Studium in Kiel, Untergerichtsadvokat,
nach der Erhebung trat er in das Studenten- und Turnercorps ein, das dem
Tannschen Freicorps angeschlossen wurde, am 25.7.1850 kämpfte Hedde als Unteroffizier
im 13. Linienbataillon bei Idstedt, Ende 1848 Abgeordneter der
Landesversammlung, 1854[29]
Auswanderung nach Davenport/Iowa, damals ein Zentrum für
Schleswig-Holsteinische Auswanderer, 1856 Gründer von Grand Island, 1883
Gründung einer Zeitung, gestorben am 5.3.1908 in Grand Island, Nebraska.[30]
Mit Schreiben vom 27.2.1851 wandte sich Graf
Platen an die Behörden, um die Entlassung Mesters aus dem Schuldienst zu
erreichen. Graf Platen hatte, wie das Gericht später schrieb, „ein sehr
gespanntes, ja feindseliges Verhältnis“ zu Mester. Anlaß dieser Abneigung waren
wohl frühere Streitigkeiten aber in erster Linie die politische Tätigkeit
Mesters während der Revolution.
Graf Platen schrieb beispielsweise: „Dieser
schon seit vielen Jahren wegen seiner Streitsucht und Frivolität im Lande
bekannter, um nicht zu sagen berüchtigter Mann, schon verschiedentlich von der
vorgesetzten Behörde verwarnt und bestraft, trat seit Beginn des tollen Jahres
1848 mehr in den Vordergrund der Bühne des öffentlichen Lebens, und zwar als
äußerst thätiger Wühler und Aufwiegler im demokratisch-communistischen Sinne,
wußte in jener revolutionairen Zeit die Massen der Arbeiter und kleinen
Handwerker in der hiesigen Gegend durch trügerische aber lockende
Versprechungen und Vorspiegelungen um sich zu schaaren, mit sich fortzureißen.“
Dazu schreibt Hedde: „ Der Graf überträgt seinen
Grimm gegen die neue Zeit auf die Personen. Dieser hat sich verschärft, weil er
ihn längere Zeit hat unterdrücken müssen und weil er sich ohne Zweifel seine
geistige Unterordnung unter Leute eingestehen muß, über die er durch seinen
Stand weit erhaben zu sein glaubt. Seine Feindschaft wirft sich vor Allem auf
den Lehrer Mester, weil dieser im Stande war, in bewegter Zeit einen nicht
unbedeutenden Einfluß auf die Masse der Gutseinwohner auszuüben, und weil er
einen Mann, der nicht blos das Werkzeug seiner gräflichen Hand sein will, in
seinem Gute nicht dulden will.“
Die Kirchenbehörden, zuständig für die
Schulaufsicht, leiteten ein Disziplinarverfahren ein und beantragten außerdem
eine kriminalgerichtliche Untersuchung.
Grundlage dieser Verfahren waren nicht, oder
nicht nur die haltlosen Beschimpfungen Graf Platens gegen Mester, sondern
belastende Aussagen aus der Einwohnerschaft der Platenschen Güter, die in sog.
Klägerversammlungen verabredet worden waren.
Wie kam es zu diesem Stimmungswandel gegen
Mester?
Bereits im Herbst 1849 hatte Graf Platen allen
Tagelöhnern seiner Güter zum Mai 1850 gekündigt. Die Arbeiter mußten beim
Grafen um ihre Stellen betteln, wurden aber in Ungewißheit gehalten. Hedde:
„Dann werden 1850 wirklich eine Anzahl von Leuten, die man als Mesters
‚Anhänger‘ ansieht, von ihren Stellen geworfen, erhalten schlechtere oder gar
keine Landstellen wieder, oder bekommen erbärmliche Wohnungen. Auch entzieht
man ihnen zum Theil die Arbeit. Dabei werden die, die sich bittend an den
Grafen wenden, in einer solchen Weise an Mester oder an ihre ‚Vertrauensmänner‘
verwiesen, daß darin ein offenbarer Spott und eine Anreizung liegt, Mester als
den Urheber des Unglücks anzusehen, welches der Graf jetzt über sie verhängte.“
Im Herbst 1850 sprach Platen umfassende
Kündigungen zum Mai 1851 aus. Diesmal waren auch die Hufner betroffen, deren
Pachtturnus zu diesem Zeitpunkt auslief.
Der Hufner Fritz Wieck, Vorstandsmitglied des
Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins, wurde von seiner Bauernstelle geworfen!
Wieck: „Der Graf habe mit dürren Worten zu ihm
gesagt, er verpachte nur deshalb ihm die Hufe nicht wieder, weil er mit Mester
in Freundschaft lebe, während er, der Graf, zu diesem Manne in Feindschaft
stehe.“
Während die Döhnsdorfer im Allgemeinen von Hedde
in seiner Verteidigungsschrift als „Leute von geringer Intelligenz, nicht daran
gewöhnt Reden aufzufassen und der hochdeutschen Sprache, worin sie gehalten
wurden, gar nicht oder doch nicht vollständig mächtig“ charakterisiert wurden,
beschreibt er Wieck folgendermaßen: „Derselbe übertrifft an Bildung und
Kenntnissen die gewöhnlichen Bauern weit, spricht gewandt hochdeutsch und ist daher
besonders fähig, die Reden des Angeschuldigten aufzufassen und dem wahren Sinne
nach wiederzugeben. Er ist ferner ein ausgezeichneter, tüchtiger Landwirth, der
seine Hufe zu einer Art Musterwirthschaft für die Bauern dortiger Gegend
gemacht hatte.“
Zunächst kam die Auswanderung für ihn nicht in
Frage. Seine Frau war krank und er hing an der Bauernstelle, auf der er
aufgewachsen war. Die Familie wurde von Verwandten aufgenommen, aber auch dort
wieder vertrieben.
Es blieb keine Wahl. Fritz Wieck wanderte mit
seiner Familie und mit der Familie seines Schwagers Wilhelm Schreier aus
Wasbuck nach Bonkahill bei St. Louis (Missouri) aus. Viele andere folgten
seinem Beispiel!
Vier Döhnsdorfer Familien mit insgesamt 20
Personen wanderten ein Jahr später (1853) nach Amerika aus.
Aus Wasbuck gingen 1856 ein Bruder und zwei
Schwestern von Wilhelm Schreier in die USA und ein Jahr später folgte der
63jährige Vater, der Landinste Joh. Hinr. Schreier, mit „Frau und sechs
Kindern, während die Tochter Karoline als Dienstmädchen in Jütland verblieb, wo
sie sich 1859 zu Odder bei Aarhus verheiratete.“[31]
In der Zeit von 1852 – 1863 wanderten aus
Döhnsdorf 26 und aus Wasbuck 15 Personen aus.
„1854 ging die größe Reisegesellschaft unserer Parochie
in die Fremde; es war die Gruppe Jensen-Meyer-Hauschild mit etwa 60 bis 70
Personen, die sich alle nach Davenport begaben.“ Zu dieser Gruppe gehörten die
Lehrer Jensen (Grammdorf) und Hauschild (Harmsdorf) sowie der Schmied Theodor
Meyer aus Farve.[32]
Nach Davenport/Iowa wanderte im gleichen Jahr
auch Friedrich Hedde aus.
Wurden die Auswanderungen durch Mester
organisiert? Während seiner Suspendierung betrieb er eine Auswanderungsagentur.
Zurück zu den Vorgängen unmittelbar nach der
gescheiterten Revolution.
Durch das Verhalten des Grafen wurde der Druck
auf die Gutsuntergehörigen, die total von ihm abhängig waren, immer stärker.
Bereits mit Schreiben vom 26. März 1851 konnte Platen den Behörden anzeigen,
„daß einige Bewohner des Dorfes Döhnsdorf, adligen Guts Weißenhaus, sich dafür
erklärt haben, jetzt Aussage thun zu wollen, über die seit 1848 betriebenen
Wühlereien ihres Schullehrers Mester.“
Auf Veranlassung des Gutsherrn hatten sich die
Döhnsdorfer Anfang März im Hause des Bauernvogts versammelt „und ein
Verzeichnis von Klägern gegen Mester aufgenommen.“ Solche Klägerversammmlungen
fanden auch in Sechendorf und Blekendorf statt. Dörfer, die zum Platenschen Gut
Sehlendorf gehörten.
Auch beim Hansühner Pastor Göttig wurden
Beschwerden vorgebracht, die vom Pastor protokolliert wurden und die Grundlage
des Disziplinarverfahrens gegen Mester bildeten.
Den Döhnsdorfern, die von den Hufnern gefahren
wurden, sollen bei dieser Gelegenheit mit Schnaps und Bier beim Hansühner
Gastwirt Möller bewirtet worden sein.
Der Pastor war zu einem Gegner Mesters geworden.
1846 hatte er ihm noch das beste Zeugnis ausgestellt. Zusammengefaßt schrieb er
damals: „Die Resultate seiner Lehre und Erziehung an seinen Schulkindern“ sind
„rühmlichst anzuerkennen.“ Im Jahre 1851 jedoch sprach der Mester „fast alles
Gute“ ab.
Am 30.4.1851 begann in Cismar die Untersuchung
des Falles und bereits am 1. Mai 1851 wurde Mester vom Dienst suspendiert.
Über die wirtschaftlichen Nachteile, die Mester
durch die Suspendierung hatte, schreibt Hedde:
„Die Suspension geschah in der Weise, daß dem
Angeschuldigten auferlegt ward, dem Substituten freie Station zu geben. Diese
ward vom Angeschuldigten ungefähr ein Vierteljahr lang geleistet. Dann ward der
Substitut im Wirtshaus einlogiert, und dem Angeschuldigten vierteljährlich 25
Mark von seinem Gehalt zurückbehalten, als Beitrag zur Ernährung des
Substituten.“
Da Mesters Einkommen nur 120 Mark jährlich
betrug, blieben ihm nur noch 5 Mark im Vierteljahr.
„Konnte das Schulland nun auch eine Theil der
nothwendigen Lebensmittel liefern, so fehlte doch noch Vieles. Es mußten manche
Lebensmittel gekauft, die rohen Lebensmittel mußten zubereitet, Kleidung
angeschafft und mannigfache sonstige Ausgaben gemacht werden. Auch wurden dem
Angeschuldigten durch die Untersuchung selbst viele Kosten verursacht, indem er
sich bald nach Cismar, bald nach Weißenhaus, bald nach Lütjenburg begeben und
am letzten Ort sich 5 Tage aufhalten mußte, um von der Commission vernommen zu werden.
Ebenfalls sind ihm mehrfache Reisen nach Kiel zu seinem Vertheidiger nothwendig
geworden und längerer Aufenthalt an diesem Ort.
Das konnte unmöglich mit einigen wenigen Mark im
Vierteljahr beschafft werden, da der Angeschuldigte eine kränkliche Frau und 3
Töchter hat, von denen 2 zu Hause sind. An den Arzt und Apotheker hat der
Angeschuldigte im verflossenen Jahre mehr bezahlen müssen, als ihm an
Diensteinnahme blieb. Dazu kam noch, daß die zur Bearbeitung des Schullandes
verpflichteten Leute seit dem Beginn der Untersuchung außerordentlich
nachlässig wurden, und dem Angeschuldigten auch auf diese Weise der Genuß des
Landes wesentlich verkümmert ward. Abhülfe war nicht zu erlangen. Der
Angeschuldigte hätte im buchstäblichen Sinn Hunger und Noth leiden müssen, wenn
ihm nicht Freunde aus der Nähe und Ferne das Allernothwendigste
freundschaftlich verschafft hätten.“
Was hatten die Döhnsdorfer und die Einwohner der
anderen Platenschen Dörfer gegen Mester vorzubringen?
Es ging um angebliche Unterschlagung gesammelter
Gelder oder doch wenigstens um fehlende Quittungen.
Von diesem Vorwurf blieb nichts übrig und Mester
wurde in diesem Punkt durch Urteil des holsteinischen Oberkriminalgerichts vom
20.2.1852 vollständig freigesprochen.
Dieses Urteil wurde nach umfassenden
Untersuchungen gefällt. Die Kirchenbehörden hatten den Fall am 16.5.1851
abgegeben und Ende Mai erhielt das Weißenhäuser Justitiariat die Akten um „von
Anfang Juni bis Ende September 1851 eine weitläufige Criminaluntersuchung gegen
den Angeschuldigten“ zu führen. Abgeschlossen wurde sie dann aber von einer
Kommission des holsteinischen Oberkriminalgerichts, die sich von Ende Oktober
bis Mitte November 1851 in Lütjenburg aufhielt.
In Kriminalsachen fungierten die Gutsgerichte -
bestehend aus dem Gerichtshalter, dem Aktuar und zwei nicht stimmberechtigte
Hufner als Beisitzer – als Untersuchungsgerichte. Zur Urteilsfindung waren sie
nur innerhalb gewisser, z.T. sehr beschränkter Grenzen kompetent. Falls das
Gutsgericht nicht zuständig war, wurden die Akten nach Abschluß der
Untersuchung an das Oberkriminalgericht in Glückstadt weitergeleitet. Dort
wurde das Erkenntnis gefällt und dem Gutsgericht zwecks Publikation zugeleitet.
Höchste Instanz war das Ober-Appellationsgericht in Kiel.
Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe, wie z.B.
·
Aufreizung der Gutsuntergehörigen
·
Aufforderung derselben zu
Gewalttätigkeiten
·
Drohung gegen das Leben des Gutsherrn von
Farve und des Grafen von Platen zu Sehlendorf
·
Hierzu einige Aussagen: Rademacher Rath
und Zimmermann Becker: „Weg mit dem Adelsstand“, „Weg mit den Fürsten, die sich
schreiben von Gottes Gnaden“; Hufenpächter J.D. Schröder aus Döhnsdorf: „Da
redete er, als ob Obrigkeit, Gericht und Prediger abgeschafft werden sollten
und nur mit dem Knüppel alles ausgemacht werden müsse. Es sollte von Neuem
aufgetheilt werden, die Bauern führen in statiösen Wagen, das wäre auch nicht
nöthig, es müßte Alles gleich gemacht werden“; Rademacher Fr. Rath aus
Döhnsdorf: „Mester habe einmal gesagt, ,ich weiß nicht wie es möglich ist, das
nicht der Eine oder der Andere, wen da son Graf Seelendorf son Pächter von
Seelendorf des Abends in der Landstraße fährt und stellte sich hintern Zaun und
Knick im Graben un drückt seine Muskete auf Ihm ab, wenn er auch nicht trifft, schad
nicht, sie bekommen doch andere gedanken.“
schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung,
daß „eine große Menge von Zeugen, namentlich aus Döhnsdorf“, diese bestätigt
hätten. Dem Gericht schienen diese Aussagen nicht geeignet Mester zu
verurteilen, weil sie von teilweise „sehr verdächtigen Zeugen“ und „von zum
Theil ganz ungebildeten Leuten“ vorgetragen worden waren. Wegen der vielen
übereinstimmenden Zeugenaussagen kam für das Gericht "eine gänzliche
Freisprechung" aber auch nicht in Frage und Mester wurde von der Instanz
entbunden und sollte deshalb die Untersuchungskosten tragen.
Entbindung von der Instanz bedeutete, daß ein
bedeutender, zur Verurteilung jedoch nicht ausreichender, Tatverdacht bestehen
blieb.
Nach der Bestellung Heddes zum Verteidiger und
der Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil sprach das Kieler
Oberappellationsgericht Mester am 9. Juli 1853 vollständig frei.
Graf Platen belohnte diejenigen, die sich auf
seine Seite geschlagen hatten. Der Hufner Wieck führt hierzu aus: „Auffallend
sei der Umstand, daß den unter den Beschwerdeführern genannten Leuten Jipp,
Suerberg, H. Bohnhof und Cl. Steffen ihre Stellen zum letzten Maitag gekündigt
gewesen wären, die Kündigung aber nicht ausgeführt worden“ sei.
Hedde: „Dabei ist man aber auch nicht stehen
geblieben. Es sind, vom Frühjahr 1850 an, alle die bei der Denunciation gegen
den Angeschuldigten beharrten, mit Vortheilen bedacht, von denen die
ausgeschlossen wurden, welche Aufklärung über die Denunciationsumtriebe
machten.
Es haben nämlich alle Anschuldigungszeugen ¼
Tonne Land zum Kartoffel- und Flachsbau erhalten, oder es ist ihnen ihr
bisheriger Garten bis zu ¼ Tonne vergrößert.
Namentlich ist der Rademacher Rath bedacht
worden, da sein Stück Land an Güte und Größe das beste ist. Ausgeschlossen sind
von diesen Vortheilen die Gebrüder Broer, die gegen die Denuncianten Zeugnisse
abgelegt haben. Zwei von diesen Broers haben gar kein Gartenland.[33]
Alle Hufenpächter behielten ihre Stellen. Der
Bauervogt Broer erhielt zu der seinigen noch etwa zwei Tonnen Land, die ihm
sehr günstig gelegen waren und die er lange vom Grafen erbeten hatte, aber
früher nicht bekommen konnte. Auch ließ der Graf ihm einen Buschplatz ausroden,
den er nun urbar machen konnte. Dagegen mußte Wieck Haus und Hof verlassen und
auswandern.
Der Tischler Boller in Döhnsdorf, der über das
Treiben der Denuncianten nichts zu wissen behauptet, hat die Futterkamper
Hofarbeit erhalten. Diese Hofarbeit hatte früher der sehr tüchtige Tischler
Dieckmann in Blekendorf, dem sie genommen ward, nachdem er über den Vorgang in
der Blekendorfer Klägerversammlung Aussage gethan hatte.“
Trotz des Freispruchs wurde Mester am 9. August
1854 ohne Pension aus dem Schuldienst entlassen.
Er mußte seine Familie anderweitig ernähren,
bekam aber auch hier Ärger mit der Obrigkeit. In der Gerichtssitzung am 11. Mai
1854 wurde registriert, daß der Lütjenburger Magistrat eine Anzeige gegen ihn
erstattet hatte. Bei dieser Anzeige, sie datiert vom 12. September 1853, ging
es um ein Gewerbevergehen. Mester hatte unbefugt das Schusterhandwerk
betrieben. Mester konnte zum Termin am 11.5.1854 nicht geladen werden, „weil er
auf längere Zeit in Geschäften verreist“ war.[34]
Er war nach Rosdorf, einem Ort in der damaligen
Herrschaft Breitenburg, verzogen. Dieser Ort - an der Stör gelegen – hatte 106
Einwohner.
Im Februar 1860 bewohnte der 54jährige Mester in
Rosdorf mit seiner Frau Maria, seiner Tochter Mathilde und einem Dienstknecht
eine eigene Kate und verdiente seinen Lebensunterhalt als Landmann und Höker[35].
Vielleicht hat Mester sich ganz auf die Landwirtschaft konzentriert, denn
anläßlich einer Volkszählung am 3. Dezember 1864 war er Viertelhufner und der
Handel mit Hökerwaren wird nicht mehr erwähnt. Im Haushalt des Mesterschen ¼
Hufengebäudes lebten damals die Eheleute Mester mit ihren Töchtern Matilde und
Clara sowie zwei Dienstboten und ein 9jährigen Dienstjunge.[36]
Der Instenkönig starb am 11.11.1881 in Rosdorf
bei Kellinghusen.
„Wenn die im
Döhnstorffer Schulhause auf den allgemeinen Wunsch der dortigen Dorfeinwohner
seit dem 26. März d.J. von dem Schullehrer Mester allwöchentlich zwei Mal
stattfindende Belehrungen und Mittheilungen über Ereignisse und Begebenheiten
unserer Zeit und unseres deutschen und Schleswig=Holsteinischen Vaterlandes
immer zahlreicher; auch von benachbarten Commünegliedern, besucht werden; so
hat der Schullehrer Mester zur Sicherstellung der dabei zu beobachtenden
Gesetzlichkeit und guten Ordnung die Döhnstorffer Commüneglieder, für welche
jene Belehrungen etc. Vorzugsweise bestimmt sind, aufgefordert, daß sie einen
Vorstand wählen müßten, wodurch die gewünschte Gesetzlichkeit und Ordnung
erstrebt und verwirklicht werde.
Am Abend des 14ten
April d.J. wurde von der Versammlung in den Vorstand gewählt:
1 der Vogt Steffen von
Friederikenhof,
2 der Bauervogt Bröer in
Döhnstorf,
3 der Hufenpächter Wieck in
Döhnstorf,
4 der Kandidat Pomarius auf
Wessek.
Zum
Vorsitzer oder Präses aller Verhandlungen und Versammlungen des
Volksbelehrungsvereins wurde der Schullehrer Mester in Döhnstorf gewählt.
Im
Auftrage des Vorstandes hat der Schullehrer Mester nun folgende Statuten
entworfen und den Vereinsgliedern, so wie der Gutsobrigkeit zur Begutachtung
und Genehmigung vorgelegt.
§
1.
Es
besteht in Döhnstorf, adel. Guts Weißenhaus, unter Leitung des oberwähnten
Vorstandes ein Volksbelehrungsverein, - der in der Regel sich wöchentlich zwei
Mal im Schulhaus zu Döhnstorf von Abends 8-10 Uhr versammelt hält.
§
2.
Ordentliche
Vereinsmitglieder sind sämmtliche erwachsene, confirmirte Menschen, ohne
Unterschied des Standes und des Geschlechts, in der Döhnstorffer Commüne.
§
3.
Auch
benachbarten, fremden Commünegliedern wird, so weit der Raum es gestattet, der
Zutritt zu den Versammlungen freund-nachbarlich gestattet.
§
4.
Der
Schullehrer Mester, und wer von demselben, oder von dem Vorstande dazu die
Erlaubniß erhält oder beauftragt wird, ertheilt Belehrungen und Mittheilungen
über Begebenheiten und Ereignisse unserer Zeit und unseres Vaterlandes.
§
5.
Innerhalb
der Grenzen des Anstandes und der guten Sitte steht es nicht nur jedem
Anwesenden frei, Bemerkungen, Berichtigungen und Erläuterungen des in dem
Volksbelehrungsverein vorkommenden Vortrags oder Gesprächs zu machen, es wird
dergleichen vielmehr angelegentlichst gewünscht.
§
6.
Jeder
Anwesende ist verpflichtet, sich so zu betragen, daß die Dämme des Anstands und
der guten Sitte niemals durchbrochen werden. Wer nach dem Urtheile der
Vorstandsmitglieder oder nach Mehrheit der Stimmen des Vereins in oder außer
dem Versammlungslocale gegen solche Regel sündigt, wird das erste Mal
öffentlich vor der Versammlung verwarnt und ist im Wiederholungsfalle von dem
Vereine ausgeschlossen.
§
7.
So
wie der Vorstand seine einleitend angegebene Bestimmung gewissenhaft zu
erreichen bemüht sein muß, so ist derselbe auch verpflichtet die, nach
Stimmenmehrheit der Vereinsglieder sich kundgebenden Wünsche, seien das nun
Local= oder allgemeine Landeswünsche, so weit es innerhalb der Grentze der
bestehenden Gesetze geschehen kann und darf, nach bestem Wissen und Gewissen zu
verwirklichen zu streben.
§
8.
Es
wird nicht nur als des Vorstandes Bestreben genannt, sondern als dessen
hochheilige Pflicht erkannt, daß, nachdem ihm Gott dazu Gaben und Kraft
verliehen, er dafür ehrenhaft sorgen werde, daß jeder Theilnehmer des
Döhnstorffer Volksbelehrungsvereins seinen Geist mit nützlichen Kenntnissen,
sein Herz mit frommen Gesinnungen, sein Leben mit guten Werken bereichere.
§
9.
Letzteres
war in Döhnstorf seit reichlich 18 Jahren des Präses Ziel nach Stand und Beruf,
und hofft der Vorstand unter Gottes Beistand eines gesegneten Erfolges um so
mehr sich erfreuen zu dürfen, als in Rücksicht dieses Zieles der größere Theil
der Döhnstorffer Eltern und Kinder schön öfters mit ihrem Lehrer gebetet hat:
„O Herr hilf, Herr, laß alles wohl gelingen.“
§
10.
Endlich
macht der Döhnstorffer Volksbelehrungsverein es sich zur besonderen Pflicht,
allen Verfügungen unserer provisorischen Regierung und allen Anordnungen der
Gutsobrigkeit, soweit letztere mit den Bestrebungen unseres Vaterlandes und
unserer provisorischen Regierung übereinstimmen, auf das pünctlichste zu gehorchen,
und ihnen zuvorkommend sich zu beweisen, dahingegen aber auch allem dem
Interesse Deutschlands und unserer provisorischen Regierung Widerstreitenden
von welcher Seite her es auch kommen mag, auf das Bestimmteste, und durch alle
zu Gebote stehende, mit der Mannesehre sich vereinigende Mittel, sich zu
widersetzen.
§
11.
Der
Döhnstorffer Volksbelehrungsverein kämpft unter Leitung seines Vorstandes mit
ganz Deutschland und mit Schleswig-Holstein für die höchsten Güter der Menschheit,
die Nationalität und die Freiheit, und hofft, daß des allmächtigen Gottes Segen
die Folge seiner Thätigkeit sein werde.
Döhnstorf,
den 16. April 1848
M. Mester“
Der Unterzeichnete hält es für eine ihm
obliegende unabweisliche Pflicht, die hochverehrliche Oberste Civilbehörde für
das Herzogthum Holstein auf den Districtsschullehrer Mester zu Döhnsdorf,
adligen Guts Weißenhaus, aufmerksam zu machen, und zwar auf ein Individuum,
welches nicht wohl füglich an Ort und Stelle bleiben kann, falls Ruhe und
Ordnung, Zucht und Sitte aller Orten, auch im kleinsten Dorfe wieder
hergestellt und erhalten werden soll.
Dieser
schon seit vielen Jahren wegen seiner Streitsucht und Frivolität im Lande
bekannter, um nicht zu sagen berüchtigter Mann, verschiedentlich von der
vorgesetzten Behörde verwarnt und bestraft, trat seit Beginn des tollen Jahres
1848 mehr in den Vordergrund der Bühne des öffentlichen Lebens, und zwar als
äußerst thätiger Wühler und Aufwiegler im demokratisch-communistischen Sinne,
wußte in jener revolutionairen Zeit die Massen der Arbeiter und kleinen
Handwerker in der hiesigen Gegend durch trügerische aber lockende
Versprechungen und Vorspiegelungen um sich zu schaaren, mit sich fortzureißen.
Er war es, der hier und in der Umgegend der
arbeitenden Klasse so lange von den unglücklichen und unwürdigen
Lebensverhältnissen, in welchen sie durch die Macht und den bösen Willen der
sogenannten Großen schmachten mußten, vorschwatzte, bis sie glaubten, daß sie
wirklich im Elende umkommen mußten, falls sie nicht mehr Land, Kühe, Feuerung,
lächerlich hohen Tagelohn für sehr kurze Arbeitszeit, so zu sagen für
Nichtsthun erhielten. Mester war es, der die hiesigen, gewiß gutgestellten
Tagelöhner und Knechte, freilich ganz unter der Hand zum Ungehorsam und zur
Widersetzlichkeit gegen ihre Arbeitgeber und Dienstherren verführte, sie
beredete, die Arbeit nieder zu legen, um auf diese Art ihre exorbitanten
Forderungen schneller erfüllt zu sehen.
Mester
bildete Vereine und hielt an verschiedenen Orten Vorträge und Vorlesungen,
welche sich eines zahlreichen Zuspruchs zu erfreuen hatten; was vorgetragen,
ward dem Geschmack der Zuhörer angepaßt, den ungebildeten Massen hingeworfene
plumpe Schmeicheleien wechselten mit gemeinen Angriffen und Schmähungen gegen
Guts- und Brodherrn, gegen Obrigkeit und Vorgesetzte, Geistlichkeit –
gewöhnlich in doppelsinnige Gleichnisse und Erzählungen eingekleidet, nur
dasjenige, was das Volk gern hört, bekam es zu hören, und deshalb kehrten sie
am nächsten Abend wieder. Viel blühender Unsinn, viel gefährliches Zeug ward
dort verarbeitet, manch verbrecherischer Wunsch rege gemacht, nie aber die
getreue Lage der Dinge der Wahrheit gemäß geschildert, nie die Pflichten und
Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen einander aufgezählt und erwogen.
Der Köder war gut!
Noch mehr
aber als die Schmeicheleien zog eine schlecht erleuchtete Stube die Knechte und
Mädchen herbei. Das Getreibe im Dorfe an den sogenannten Vorlese-Abenden war
mehr als anstößig. Nur ein Mann von Mester’s Denkungsart konnte es über sich
gewinnen, seine Schulstube auf erwähnte Art entwürdigen zu lassen.
Da jedes Mitglied des Döhnsdorfer
Volksbelehrungsvereins dem Schulmeister Mester quartaliter einen Betrag von 4
Schilling bezahlen mußte, so konnten auch Zeitungen, Zeitschriften, Ansprachen
gehalten und angeschafft werden, daß es die größten und gemeinsten Sudelblätter
des In- und Auslandes waren, gebraucht wohl nicht versichert zu werden. Diese
nun wurden in den Vereinen vorgelesen, ihr revolutionairer giftiger Inhalt
durch Mester’s Erläuterungen und Zusätze der Arbeiterklasse schmackhaft,
mundgerecht, verständlich gemacht.
Das Mester nur als untergeordnetes Mitglied der
hier im Lande constituirten Demagogenbande agirte, ist bekannt. Seine
Gesinnungsgenossen und Vorgesetzten, als ein Claussen, Hedde, Neergaard, der
Schullehrer Jensen aus dem adligen Gute Farve und noch mehr Leute selbigen
Gelichters erschienen von Zeit zu Zeit auch in hiesiger Gegend, um sein Treiben
zu unterstützen, seine Versprechungen zu bekräftigen, namentlich aber um den
Arbeitervereinen das Wort zu reden und die Leute zum Unterschreiben zu
veranlassen.
Unter den urtheilsfähigen Bewohnern hiesiger
Gegend giebt es nur eine Stimme und Ansicht, nämlich die, daß Mester alle
Exzesse und Unzuträglichkeiten, welche sich in hiesiger Gegend ereigneten,
direct oder indirecte veranlaßte, die communistischen Bewegungen hervorgerufen
und geleitet habe, daß er vor keinem Mittel zurückweiche, welches zur Förderung
desselben diene, daß es hier auch nicht eher ruhig werde, als bis Mester
entfernt sei.
Das Mester sich in die sogenannte
Landesversammlung wählen ließ, muß man seiner lächerlichen Eitelkeit und
Bornirtheit zu Gute halten, es gelang ihm, Diätenvertilger zu werden vermöge
des Wahlgesetzes, basirt auf den Unsinn der Kopfzahlwahlen, so wie auch durch
die Drohung seiner Anhänger, jeden über den Kopf zu schlagen, der nicht für
Mester stimmen werde. Daß er sich zur äußersten Linken gesellte, ihre Ansichten
vertrat, mit ihr stimmte, ist bekannt, es war die Fortsetzung von seinem
hiesigen Treiben.
So wie Alles in der Welt dem Wechsel
unterworfen, so ist es auch der Besuch politischer Vereine; früher strömten Hunderte
von Menschen nach Döhnsdorf, jetzt giebt es, so viel ich weiß, keinen
bestimmten Versammlungstag mehr.
Trotz gänzlich veränderter Sachlage nun kann
Mester aber nicht zur Ruhe kommen, er muß wühlen, muß Mißtrauen erregen, muß
dort Widersetzlichkeit predigen, wo er von Versöhnung sprechen sollte, kurz
Mester treibt das alte bekannte Handwerk fort, nur vorsichtiger und geheimer.
Was aber durchaus nicht geduldet werden kann,
und worauf ich die hochverehrte Oberste Civilbehörde aufmerksam zu machen wage,
das ist auf Mesters Wirken und Benehmen in der Schulstube den Schulkindern
gegenüber, demselben muß ein Ziel gesteckt werden. Mester muß entfernt werden,
er ist unverbesserlich.
Mester vergiftet das Gemüth der Schulkinder
durch seine communistischen Äußerungen und Erzählungen, durch seine miserablen
Grundsätze, welche er denselben mitzutheilen sich bemüht, tritt er nicht in die
Schulstube und sagt, ich bin ein Demokrat und bin stolz darauf – gehört das vor
die Kinder? Die Unterrichtszeit benutzt er dazu Alles und Jeden zu begeifern
und zu besudeln, der seine Ansichten und Moral nicht theilt, nicht billigt.
Gesetz und Obrigkeit bespöttelt er und untergräbt so den Sinn der Kinder für
Recht und Ordnung, Zucht und Sitte, den er erwecken und stärken sollte.
Er macht
aus seiner Schule eine Bildungsanstalt für Demokraten und Communisten, anstatt
das Christenthum zu lehren, predigt er den Nutzen der Gütertheilung. Die Saat,
welche er säet, sie wird aufgehen, das Feld ist zu gut beackert und bedüngt,
und was wird die menschliche Gesellschaft erndten müssen? Das Schulpatronat
darf nicht länger schweigen, Mesters Benehmen in der Schulstube ist im höchsten
Grade anstößig und gefährlich, verderblich, wenn es fortgesetzt werden darf.
Der Unterzeichnete erlaubt sich noch zu
bemerken, daß derselbe den Weg der Klage vor dem Schulinspector und
Kirchenvisitatoren nicht eingeschlagen hat, da der gerichtliche Beweis, daß
dieses oder jenes Wort in der Schulstube gesprochen, nicht geführt werden kann,
weil ich es hier mit Kindern zu thun bekäme, und noch oben ein mit Kindern, die
unter seiner Zuchtruthe stehen, mit Kindern, denen es bei schwerer Strafe
untersagt ist, irgend etwas mitzutheilen, was in der Schulstube vorgeht. Durch
die Kinder aber sind die Eltern auf das unwürdige und anstößige Benehmen
Mester’s aufmerksam geworden, daß er sein Amt mißbraucht zur Verbreitung von
Irrlehren, zur Verbreitung demokratischer Weisheit.
Der Unterzeichnete erlaubt sich ferner auf die
Verordnung vom 4. April 1845 Bezug zu nehmen, nach welcher ja Volksschullehrer
auf dem Verwaltungswege entlassen werden können, wenn dieselben durch
anstößiges Benehmen, zum Ärger gereichendes Betragen, sich der Achtung und des
Zutrauens unwürdig gemacht haben (§ 2).
Das Mester das Zutrauen und selbst die Achtung
der ganzen Schulcommüne, mit Ausnahme der Gesinnungsgenossen, verloren, ist
wohl nicht in Abrede zu stellen, eben so wenig ist es zu bezweifeln, daß sein
Benehmen in und außerhalb der Schulstube ein höchst anstößiges gewesen und auch
jetzt noch anstößig ist. Die Eltern mögen die Kinder nicht mehr zur Schule
schicken, wo sie nichts Gutes lernen, wohl aber hören müssen, wie der Lehrer
auf die Eltern schimpft.
Mester’s Ruf als Demokrat, Wühler, Zänker,
Aufhetzer ist im ganzen Lande verbreitet, durch seine Rathschlage ist mehr denn
eine Familie unglücklich geworden, geholfen, genützt hat es wohl Niemanden!
Von seinem Wirken als Lehrer muß ich schweigen,
da ich nicht weiß, was seine Schüler leisten, seiner Wirksamkeit als
Schullehrer der Schulcommüne gegenüber möchte ich recht bald ein Ende gemacht
sehen.
Unsere Hoffnung wird auch sicher erfüllt werden,
denn keine Regierung wird einem Menschen wie Mester, einem Demokraten,
Communisten das Amt eines Volksschullehrers lassen können.
Sehlendorf, den 27. Februar 1851.
Mit aller Achtung
v. Platen
Im Auftrage des abwesenden Herrn
Schulpatrons im adl. Gute Weißen-
Haus, Distriktsschule Döhnsdorf
[1]
Werner Lemke, Die Auswanderung im Kirchspiel Hansühn, JBO 1962.
[2]
Heinz Volkmar Regling, Die Anfänge des Sozialismus in Schleswig-Holstein,
Neumünster 1965 (QuFGSH, 48).
[3]
Fr. Hedde, Mesters Proceß und Freisprechung, Hamburg, 1853.
[4]
Verordnung vom 19.12.1804.
[5]
Fr. Hedde. ebda.
[6]
Fr. Böttger, Aus dem Winkel, ND Heiligenhafen 1977.
[7]
LAS 124.17 Nr. 6.
[8]
Systematische Sammlung der erlassenen Verordnungen und Verfügungen, Kiel, 1836.
[9]
1 Reichstaler S.-H. Courant = 48 Schilling oder 3 Mark S.-H. Courant. Ein dänischer Reichsbanktaler (Rbthlr) – von
1854 bis 1872 hieß er Rigsdaler Rigsmont (Reichstaler Reichsmünze) abgekürzt
R.M. – wurde in Schleswig-Holstein zu 30 Schilling gerechnet. Bei der
Umrechnung von Reichstaler in Reichsbanktaler muß man also den Reichstaler-Betrag
mit 1,6 multiplizieren.
[10]
Fr. Hedde. ebda.
[11]
Editha Rieve, Die politischen Wahlen im Herzogtum Holstein 1848/49, Bonn 1962
(Dissertation).
[12]
Heinz Volkmar Regling. ebda.
[13]
Heinz Volkmar Regling. ebda.
[14]
Heinz Volkmar Regling. ebda.
[15]
LAS 60 Nr. 235.
[16]
Ludwig August Friedrich Wyneken erhielt im August 1853 nicht die notwendige
Bestätigung des Königs, um Bürgermeister der Stadt Lütjenburg zu bleiben. Er
durfte das Amt als Gerichtshalter für die Güter Grünhaus, Helmstorf, Kletkamp,
Neudorf, Neuhaus und Wittenberg jedoch weiter ausüben.(Gesetz und
Ministerialblatt v. 18.8.1853)
[17] Editha Rieve. ebda.
[18] Fr. Hedde. ebda.
[19] Editha Rieve ebda.
[20]
Wagrisch-Fehmarnsche Blätter, 4.8.1848.
[21]
LAS 60 Nr. 235.
[22]
Peter Wiepert, Wann gab es die ersten Sozialdemokraten auf Fehmarn?, JBO 1972.
[23]
Kurt Abraham, die Farver Instenunruhen, JBO, 1978.
[24]
Gottorf, 17.3.1849, Departement des Inneren.
[25]
Fr. Hedde.ebda.
[26]
Werner Lemke. ebda.
[27]
Gesetz- und Ministerialblatt für Holstein vom 30.12.1853:“Das Königliche
Ministerium für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg hat den Schullehrer
Johann Theodor Jensen zu Grammdorf, adeligen Gutes Farve, unterm 23sten d.M.
entlassen.“
[28]
Werner Lemke. ebda.
[29]
Die Bitte um Bestätigung seiner Bestallung als Untergerichtsadvocat wurde im
Mai 1853 „zur Allerhöchsten Bewilligung nicht geeignet befunden.“ (Gesetz und
Ministerialblatt vom 2.6.1853).
[30]
Joachim Reppman, Freiheitsbegriff und Demokratieverständnis der s-h
„Achtundvierziger“ in: Demokratische Geschichte V, Neuer Malik Verlag, Kiel,
1990. und
Jens-Holger Andersen, Schleswig-Holsteinische 48er in Amerika in:
Schleswig-Holstein/Nordamerika, hrsg. von Brigitte Dix und Eitel Timm, Kiel,
1982.
[31]
Werner Lemke. ebda.
[32]
Werner Lemke. ebda.
[33]
Der Inste Fr. Broer soll Anfang 1851 aus der Wohnung gesetzt worden sein. Gegen
den Schuster Claus Broer erwirkte Graf Platen im Jahre 1852 einen
Zahlungsbefehl wegen rückständiger Häuer und nach Kündigung der Wohnung mußte
er sie 1853 räumen (Gerichtsjournal – LAS 124.17 Nr.5)
[34]
LAS 124.17 Nr. 1.
[35]
Kaufmann
[36]
LAS 412 Nr. 1126.
[37]
LAS Abt. 60 Nr. 235.