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Der Döhnsdorfer Instenkönig

 

Die Schleswig-Holsteinische Erhebung

 

Der Döhnsdorfer Schullehrer Marcus Mester gehörte zu den ersten ostholsteinischen Demokraten, die ihre Stimme in der Märzrevolution von 1848 für Demokratie und soziale Gerechtigkeit erhoben. Nach den Aufzeichnungen des Pastors Göttig aus Hansühn nannte er sich selbst „Instenkönig“ und wurde auch von seinen Anhängern, aber auch von seinen Gegnern so bezeichnet.[1]

 

Was war passiert? Als Folge der französischen Februar-Revolution kam es auch in Schleswig-Holstein zu revolutionären Bewegungen. Die Ständeversammlungen von Schleswig und Holstein verlangten

 

1)      die Einberufung einer gemeinsamen Versammlung, um über eine Verfassung für Schleswig-Holstein zu beraten,

2)      die Zustimmung des Königs und seine Mitwirkung für die Aufnahme Schleswigs in den Deutschen Bund,

3)      die Einführung einer allgemeinen Volksbewaffung mit selbstgewählten Offizieren,

4)      die sofortige Einführung der Pressefreiheit,

5)      die Anerkennung des Versammlungs- und Vereinsrechts,

6)      die Entlassung des Regierungspräsidenten von Scheel.

 

Eine gewählte Abordnung, bestehend aus den Herren von Neergard, Gülich, Engel, Claussen und Th. Olshausen, trug dem König in einer Audienz am 23.3.1848 in Kopenhagen die von den Ständeversammlungen verabschiedeten Punkte vor. Ihnen wurde mitgeteilt, daß der Regierungspräsident von Scheel entlassen worden sei. Die schriftliche Antwort des Königs auf die anderen Punkte wurde der Delegation am nächsten Tage überbracht. Für Holstein war sie positiv, was Schleswig betraf, hatte der König jedoch andere Pläne. Seine Antwort lautete:

 

„daß Wir Unser Herzogthum Schleswig dem Deutschen Bunde einzuverleiben weder das Recht, noch die Macht, noch den Willen haben, dagegen die unzertrennliche Verbindung Schleswigs mit Dänemark durch eine gemeinsame freie Verfassung kräftigen wollen“

 

Bereits in der Nacht vom 23. auf den 24. März 1848 hatte sich eine provisorische Regierung gebildet, die den Aufstand damit begründete, daß der Wille des Landesherrn nicht mehr frei und das Land ohne Regierung sei. Deutsches Land sollte nicht dem Raub der Dänen Preis gegeben werden, hieß es weiter in dem Aufruf der neuen Regierung, die auch den Anschluß an die Einheits- und Freiheitsbestrebungen Deutschlands proklamierte.


 

Ein Krieg war unvermeidlich geworden. Hier ein kurzer Überblick über die Ereignisse während der Erhebungszeit:

 

9.4.1848

Erste Gefechte enden mit einer Niederlage. Der Deutsche Bund und Preußen entsenden Truppen zur Verstärkung und besetzen fast das ganze Herzogtum Schleswig.

26.8.1848

Waffenstillstand auf Druck der Großmächte für die Dauer von sieben Monaten.

21.10.1848

Als Folge des Vertrages übergibt die Provisorische Regierung nach Anordnung der deutschen Reichsgewalt und im Einverständnis mit der Schleswig-Holsteinischen Landesversammlung nach 7monatiger Regierungszeit die Leitung der Staatsgeschäfte an die aus 5 Personen bestehende Gemeinsame Regierung

26.3.1849

Dänemark kündigt des Waffenstillstand auf. Dadurch läuft die Amtszeit der „zur gemeinsamen Regierung verordneten Mitglieder“ aus und an die Stelle der Gemeinsamen Regierung wird im Namen der Zentralgewalt Deutschlands eine Statthalterschaft,bestehend aus dem Grafen Reventlou-Preetz und dem Vizepräsidenten der deutschen Nationalversammlung, Wilhelm Beseler, eingesetzt.

3.4.1849

Erneute Kriegshandlungen, die am 10.7.1849 mit einem erneuten Waffenstillstand enden. Während Schleswig einer preußisch-dänischen Landesverwaltung unterstellt wird, bleibt für Holstein die Statthalterschaft im Amt.

2.7.1850

Friedensvertrag Preußens und des Deutschen Bundes mit Dänemark. Schleswig-Holstein ist auf sich alleine gestellt und es kommt zum dritten Waffengang mit Dänemark, der mit Niederlage und Unterwerfung endet. Am 11.1.1851 findet die letzte Sitzung der Landesversammlung statt

1.2.1851

Ein dänischer und zwei deutsche Kommissare werden für Holstein eingesetzt und im

Jan. 1852

übernimmt der König von Dänemark wieder die Regierungsgewalt.

 

Die Situation in Ostholstein

 

Die Hoffnungen auf soziale und demokratische Veränderungen durch die Revolution waren in Ostholstein wohl deshalb besonders groß, weil hier die starke Ausprägung der Gutswirtschaft - verbunden mit Leibeigenschaft - über Jahrhunderte das Leben der Menschen bestimmt hatte.

 

Im Oldenburger Güterdistrikt wurden die Stellen nach der zum 1.1.1805 erfolgten Aufhebung der Leibeigenschaft vorwiegend in Zeitpacht vergeben. Dadurch hatte sich an der totalen Abhängigkeit der Gutsuntergehörigen, die auf das Wohlwollen der Gutsbesitzer angewiesen waren, nichts geändert.

 

Zwar konnten die Hufner und Insten nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt abgesetzt werden, aber nach Ablauf ihrer zeitlich befristeten Kontrakte konnten die Bauernstellen oder die Wohnungen natürlich willkürlich entzogen und, aus welchen Gründen auch immer, anders vergeben werden. Die Laufzeit der Kontrakte mit den Insten betrug mindestens ein Jahr. Dieses Jahr wurde von Maitag zu Maitag gerechnet. Der Pachtturnus für die Hufner betrug im Gut Weißenhaus fünf Jahre.


Durch die Gerichtsordnung vom 19.7.1805 bestellte der Gutsbesitzer den Gerichtshalter. Einmal bestellt konnte er jedoch nicht wieder entlassen werden und war unabhängig von den Weisungen des Gutsherrn. Den Gutsbesitzern blieb jedoch die Ausübung der obrigkeitlichen Gewalt und die Verwaltung der Polizei, sofern kein rechtliches Verfahren dabei stattfand. Auch alle kommunalen Angelegenheiten wurden vom Gutsbesitzer geregelt.

 

Diese dominante und autoritäre Stellung des Gutsherrn hemmte die Eigeninitiative der Gutsbewohner. In Berichten aus der Zeit der Leibeigenschaft war von der müden Gleichgültigkeit und dem verschlagenen Wesen hinter äußerer Unterwürfigkeit der Leibeigenen die Rede. Daran wird sich, bei den beschriebenen Umständen, nicht viel geändert haben können.

 

Die Interessen der verschiedenen sozialen Gruppen im Gut waren also sehr unterschiedlich. Auf der einen Seite standen die Gutsherren mit den von ihnen abhängigen Gutsbeamten, auf der anderen die Hufner und Insten. Hufner zu sein war die höchste Stufe dessen, was beruflich von den Gutsuntergehörigen erreicht werden konnte – auf ihnen lasteten fast alle kommunalen Dienste – während die Insten traditionell die Unterschicht in der damals landwirtschaftlich geprägten Arbeitswelt bildeten.

 

Die Märzrevolution

 

Die Erwartungen an die Revolution waren wohl höchst unterschiedlich. Während die Gutsbesitzer Aufruhr und Unruhen befürchteten, hofften die Insten auf eine Besserung ihrer Lage. Diese Hoffnungen wurden bestärkt durch die Einsetzung einer Instenkommission. Die Errichtung einer Kommission zur Untersuchung der Lage der Insten und Tagelöhner hatte die Provisorische Regierung bereits am 13. Mai 1848 beschlossen.

 

„Die Untersuchung war offiziell am 1.11.1848 abgeschlossen worden, aber Anfang 1850 fehlte noch immer der Bericht. Die berühmten zwei Kisten mit dem Material sind dann auch nicht mehr aufgetaucht. Die Verzögerung des Berichts erregte in der Landesversammlung vor allem die Empörung der Demokraten“[2], zu denen auch der Döhnsdorfer Lehrer Mester gehörte.

 

Die Obrigkeit des Gutes Weißenhaus, vertreten durch den Inspektor Lange und durch den Gerichtshalter, aber auch der Besitzer des Nachbargutes Farve, Graf Reventlow, suchten nach Mitteln und Wegen, um die Lage zu beruhigen. Graf Reventlow bat den Lehrer Mester im Rahmen einer längerer Unterredung darum, „seinen Einfluß auf die Leute zur Aufrechterhaltung der Ruhe zu benutzen“ und der Gerichtshalter Lorenzen hatte in Versammlungen auf den Höfen Weißenhaus und Farve die Schullehrer Mester und Theodor Jensen (Grammdorf) aufgefordert“, die Leute von dem Lauf der Dinge zu unterrichten.“[3]

 

Gleich nach der Erhebung wurden in der Döhnsdorfer Schule unter der Leitung des Lehrers Mester Versammlungen abgehalten. Die erste Veranstaltung dieser Art fand kurz nach Bildung der Provisorischen Regierung am 26. März 1848 statt.

 

Das Dorf Döhnsdorf war im Zuge der deutschen Kolonisierung Ostholsteins um 1200 herum gegründet worden. Es gehörte ab Mitte des 15. Jahrhunderts zum damals von den Pogwischs errichteten Gut Farve. Im Jahre 1607 wurde von Farve das Gut Weißenhaus abgetrennt. Zusammen mit dem Haupthof, dem Dorf Wasbuck und den Meierhöfen Friederikenhof und Groß-Wessek war Döhnsdorf bis zum Jahre 1928 Bestandteil dieses Gutsbezirks.

 

Der Meierhof Friederikenhof wurde scheinbar kurz vor Aufhebung der Leibeigenschaft errichtet, denn im 18. Jahrhundert hatte Döhnsdorf 8 und Wasbuck 6 Hufenstellen. Hinzu kamen 6 Kätnerstellen. Später hatten die beiden Dörfer gleichmäßig 5 Bauernstellen und 2 Kätner. Nach Aufhebung der Leibeigenschaft durfte die Zahl der vorhandenen Hufenstellen nicht mehr vermindert werden.[4] Im Jahre 1803 hatte das Dorf 197 Bewohner. Die Bevölkerungszahl stieg an und erreichte im Jahre 1864 die Zahl von 275. Neben den Hufnern und einigen Handwerkern lebten dort vor allem Instenfamilien.

 

Marcus Mester

Mester wurde 1806 in der Nähe von Brügge (bei Kiel) geboren. Er hatte 11 Geschwister und so konnten ihm seine Eltern – der Vater war Organist – keine Ausbildung finanzieren. Er mußte sich seine Kenntnisse weitgehend selbst aneignen und kam, nachdem er einige Jahre an anderen Orten als Lehrer tätig war, im Herbst 1829 nach Döhnsdorf.

 

Bei seiner Anstellung in Döhnsdorf wurde er von Probst Schroedter geprüft und der setzte ihn, wie er schrieb, „in die erste Classe der Schullehrer und Candidaten des Schulamtes, welche er seit 14 Jahren geprüft habe.“ Auch seine Tätigkeit als Lehrer in der Döhnsdorfer Schule wurde durchweg positiv beurteilt. So stellte ihm sein Schulinspektor Pastor Bolten im Jahre 1844 „ein sehr günstiges Zeugnis aus.“[5]

 

Als Mester nach Döhnsdorf kam, war der bauliche Zustand des Schulgebäudes wohl katastrophal. Dies ergibt sich aus einem Bericht des Pastors Bolten aus dem Jahre 1830:

 

“In Döhnsdorf und Wasbuck, besonders an letzterem Orte, sahen die Schulhäuser aus als ob ein verheerender Feind dieselben eben verlassen hätte. Die Schulstuben waren ohne Tische, die Fenster größtenteils zerbrochen und die Mauern teilweise offen. Man begann schon 1830 an beiden Stellen mit dem Bau eines neuen Schulhauses, doch schritt der Bau äußerst langsam vor.“[6]

 

Bau und Unterhaltung der Schulen war Sache der Gutsbesitzer, sämtliche Schulleistungen wurden aber auf die Hufner verteilt. Sie hatten -gemeinschaftlich- das Dienstland des Schullehrers unentgeldlich zu bearbeiten, zu Michaelis drei Tonnen Roggen zu liefern und jeder mußte zu Ostern 8 Rbtlr. Schulgeld an die Gutskasse zahlen.[7]


Das Gehalt der Lehrer war am 23.6.1817 durch das Regulativ für die zur Propstei Oldenburg hingelegten adelichen Schulen geregelt worden[8]. Hier die Bestimmungen für die Schulen des Kirchspiels Hansühn:

 

Name des Schul-

districts

Abfindung des Schullehrers an

Wohnung

Dienstland

Korn

Feuerung

Gehalt

Hansühn, Guts Testorf, mit der Küsterstelle

Vorhanden

Reichlich vorhanden

Fällt weg; doch bleiben die Küster-lieferungen

6 Fuder Buchen-Kluftholz, wie bisher; aber frei zu bearbeiten und anzuliefern

7 Rthlr. vom Hofe und vom Schuldistrict 50 Rthlr, zusammen 91 Rbtlr. 19 1/6 ß

Döhnsdorf, Guts Weißenhaus

Wohnung und Schulstube zu vergrößern oder neu zu bauen.

Vorhanden

3 Tonnen Rocken

4 Faden Buchen-Kluftholz vom Hofe

64 Rbtlr.

Harmsdorf, Guts Güldenstein

Vorhanden

Vorhanden

4 ½ Tonnen Rocken und 2 ¼ Tonnen Gerste

3 Faden Buchen-Kluftholz, wie bisher

96 Rbtlr.

Kükelühn mit Rollübbe, Guts Testorf

Neu zu bauen

Reichlich vorhanden

Fällt weg, mit Rücksicht auf das reichliche Dienstland

3 Faden Buchen-Kluftholz frei zu liefern

80 Rbtlr.

Nessendorf, Guts Kletkamp

Zu verbessern

Land und freie Weide für 2 Kühe, wie bisher.

3 Tonnen Rocken und 1 Tonne Gerste

3 Faden Buchen-Kluftholz.

10 Rthlr. vom Hofe u. 20 Rthlr. vom Schuldistrict, zusammen 48 Rbtlr.

Wangels, Guts Farve

Vorhanden

Vorhanden

3 Tonnen Rocken

5 Faden Buchen-Kluftholz u. 2 Fuder Busch, wie bisher.

64 Rbtlr.

Wasbuck, Guts Weißenhaus

Neu zu bauen

Vorhanden

3 Tonnen Rocken.

4 Faden Buchen-Kluftholz, wie bisher.

48 Rbtlr.

 

Es hatte seit 1817 keine Gehaltserhöhung gegeben. Mester erhielt um 1850 genau das, was im Schulregulativ festgelegt worden war. Sein Bargehalt betrug 64 Reichsbanktaler oder umgerechnet 40 Reichstaler, das sind 120 Mark.[9] Vor der Besoldungsneuregelung von 1817 hatte der Döhnsdorfer Schullehrer 12 Reichstaler (= 36 Mark) erhalten.

 

Bei den verbesserten Einkünften sollten die Lehrer nach dem Regulativ „den Schulunterricht nicht als Nebensache, sondern als ihr eigentliches Berufsgeschäft“ ansehen.

 

Der Döhnsdorfer Volksbelehrungsverein

Bereits Mitte April 1848 wurde ein Verein gebildet und ein Vorstand gewählt. Neben Mester als Vorsitzendem, gehörten der Vogt auf Friederikenhof Steffen, der Döhnsdorfer Bauernvogt Broer, der Hufenpächter Wieck und der Candidat der Theologie Pomarius aus Wessek dem Vorstand des Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins an.

 

In den Versammlungen „wurden Zeitungen vorgelesen, Wahlen besprochen, belehrende Reden gehalten, die Zuhörer mehrfach scharf zur Besserung ihres Lebenswandels ermahnt, auch bei verschiedenen Veranlassungen Sammlungen zu öffentlichen Zwecken veranlaßt.“[10]

 

In der ersten Zeit war die Vereinstätigkeit besonders lebhaft. Die Vereinsmitglieder trafen sich zweimal wöchentlich, am Dienstag und am Sonnabend, und fast jeden Abend fanden sich bei Mester, der gewöhnlich vor der Tür saß, Leute ein, um mit ihm zu sprechen. Für den Zeitraum vom 26.3.1848 bis Mitte August 1848 sind 27 Versammlungen nachgewiesen, an denen nicht nur Döhnsdorfer, sondern Besucher aus der näheren und weiteren Umgebung teilnahmen. Die Tagesordnung, aus denen sich die Besprechungspunkte ergaben, wurde jeweils mehrere Tage vor der Versammlung in den Wirtshäusern von Döhnsdorf und Hansühn ausgelegt.

 

Der Verein beteiligte sich auch an Diskussionen auf überörtlicher Ebene. So wurde z.B. eine Petition zu den Verhandlungen über das Wahlgesetz von den Döhnsdorfern erarbeitet.[11]

 

Die Tätigkeit des Vereins war praktisch beendet, als die Regierung im Zusammenhang mit den Farver Instenunruhen das Oldenburger Kirchenvisitatorium am 19.3.1849 ersuchte, die Schullokale „zu keinen anderen als zu schulischen Zwecken“ freizugeben.[12] Danach, so Hedde, haben keine Zusammenkünfte des Vereins mehr stattgefunden.

 

Der Döhnsdorfer Volksbelehrungsverein muß Anfang 1850 aber noch bestanden haben, denn als zu dieser Zeit der Schleswig-Holsteinische Arbeitergesamtverein gegründet wurde, beschloß der Verein sogleich den Anschluß. Zweck dieses Vereins, der von Th. Olshausen, L.A.G.I. Engel, H.R. Claußen, Fr. Hedde und Richard v. Neergaard geleitet wurde, war „die Förderung der geistigen und sittlichen Bildung seiner Mitglieder sowie die Verbesserung der äußeren Lage und staatsbürgerlichen Verhältnisse des Arbeiterstandes.“[13]

 

Der Volksbelehrungsverein Döhnsdorf wurde sogar noch im Jahre 1853 genannt, als das Ministerium „versuchte, die sozialistischen Arbeitervereine in Schleswig-Holstein ausfindig zu machen.“

 

Für die 18 herausgefundenen Vereine „wurde eine Überwachung angeordnet“,[14] obwohl selbst die Polizeibehörde für die adeligen Güter Futterkamp und Weißenhaus in einem Bericht vom 19.1.1853 an das Ministerium folgendes festgestellt hatte:

 

„Der im März 1848 unter Vorsitz des bekannten Schullehrers Mester erstandene s.g. Döhnstorffer Volksbelehrungsverein, welcher jahrelang zum Nachtheil der bestehenden sozialen Verhältnisse existirte, hat seit längerer Zeit seine wenig seegensreiche Wirksamkeit eingestellt, indem derselbe ohne, soviel der unterz. Polizeibehörde bekannt ist, gradezu aufgehoben zu sein, allmählich eingeschlafen ist und die früher zwei mal wöchentlich statthabenden Versammlungen nicht mehr vorkommen.“[15]

 

 Hatte man vielleicht vor allem Mester im Auge, der sich zu dieser Zeit noch in Döhnsdorf aufhielt.?

 

Mesters Wahl in die Landesversammlung

Nachdem am 1. Mai 1848 die Wahl zur Nationalversammlung stattgefunden hatte, wurde am 13. Juli 1848 ein Wahlgesetz für die zur Feststellung der schleswig-holsteinischen Staatsverfassung zu berufende Versammlung erlassen.

 

Wahlberechtigt bei dieser Direktwahl waren alle Einwohner, die das 21. Lebensjahr vollendet hatten. In jedem Distrikt wurden 2 Abgeordnete gewählt (Fehmarn 1 Abgeordneter). Bei den Wahlen hatten die beiden Wahlsekretäre jeder ein Protokoll zu führen. Der eine schrieb den Namen des Wählers auf und fügte den Namen desjenigen bei, dem er seine Stimme gab. Der zweite Sekretär notierte den Namen des Gewählten und vermerkte dahinter den Namen des Wählers.

 

Der 21. Wahldistrikt (Wahlort Oldenburg, Wahldirektor Bürgermeister d´Aubert) bestand aus den Kirchspielen Heiligenhafen, Großenbrode, Neukirchen, Oldenburg und Grube und der

22. (Wahlort Lütjenburg, Wahldirektor Bürgermeister Wynecken[16]) aus den Kirchspielen Hohenstein, Hansühn, Lensahn, Nüchel, Bleckendorf und Lütjenburg.

 

Die Wahl sollte möglichst an einem Tag stattfinden, ein zweiter Tag war jedoch erlaubt, und mußte bis zum 1. August 1848 beendet sein.

 

In Lütjenburg begannen die Vorbereitungen für die Wahl zur konstituierenden Landesversammlung am 21. Juli 1848. „Von der Versammlung wurden eine Reihe von Männern genannt, wie Advokat Bargum, der bisherige Abgeordnete von Lütjenburg, Bürgermeister D’Aubert, Justitiar Dr. Petersen, beide aus Oldenburg, die Kandidaten der Theologie Dettlefsen und Rosenhagen, Pastor Bruhn, und Lehrer Mester. Über die Kandidaten erhob sich eine lebhafte Debatte. Als Ergebnis der Abstimmung wurden Kandidat Rosenhagen, Lehrer Mester und Dr. Karl Lorentzen aufgestellt.“[17]

 

Pastor Göttig aus Hansühn, der Mester – nach dessen Angaben – bei dieser Kandidatenaufstellung als einen Mann mit dem „ehrenhaftesten Charakter den er kenne“[18] bezeichnet hatte, schlug in der Versammlung die Mitglieder der Provisorischen Regierung als Kandidaten vor. Da die Antwort der Regierungsmitglieder abschlägig war, besann man sich auf die schon aufgestellten Kandidaten.

 

„Am 29. Und 30. Juli wurden Lehrer Mester aus Döhnsdorf mit 1271 und Kandidat Rosenhagen mit 1085 Stimmen gewählt. Dr. Lorentzen erhielt 412 Stimmen, Pastor Bruhn aus Bornhöved 240. Die übrigen Stimmen verteilten sich auf 7 Personen. Es hatten 1510 Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht, das sind 10 % der Bevölkerung.“[19]

 

Die Wahlbeteiligung war in unserem Bereich mit die höchste in ganz Holstein. Allerdings war Mester sehr bekannt in der Gegend und Rosenhagen, der im Neustädter Bürgerverein tätig war, hatte scheinbar einen guten Wahlkampf betrieben. Die aus heutiger Sicht geringe Wahlbeteiligung hatte ihre Gründe. Der Wahlkreis war zu groß geschnitten, denn man mußte sich als Wähler ja nach Lütjenburg begeben. Im übrigen lag der Wahltermin in der Erntezeit.

 

Für den Oldenburger Wahlkreis war das Ergebnis der Wahl vom 1.8.1848 übrigens folgendes: Von den 765 Wählern erhielt Prof. Dr. Christiansen (Kiel) 717, Pastor Burchardi (Heiligenhafen) 546, Staatsrat Burchardi (Kiel) 257, Advokat Lorenzen 6, Kammerherr Reventlow (Farve) 2, Staatsrat Wiese 1 und Reventlow (Jersbeck) 1 Stimme.[20]

 

Mitte August 1848 ging Mester in die Landesversammlung nach Kiel. Die Zusammenkünfte in der Döhnsdorfer Schule – seit Anfang Juni 1848 fanden die Versammlungen einmal wöchentlich am Sonnabend statt – wurden auch ohne Mesters Mitwirkung fortgeführt.

 

Mester hielt sich z.B. von Mitte August 1848 bis Anfang November 1848, in der Zeit zwischen Weihnachten 1848 bis nach Neujahr 1849 und vom 23.1. – 3.4.1849 in Kiel auf.

 

In der Zeit seiner Anwesenheit in Döhnsdorf hielt Mester Vorträge z.B. in Harmsdorf und Kükelühn und berichtete über seine Tätigkeit in der Landesversammlung. Auch Hedde, sein späterer Verteidiger, war einmal in Döhnsdorf und sprach zu den Leuten, die sich vor Mesters Haus versammelt hatten.

 

Welchen Inhalt hatten Mesters Reden? In der Zeitung für Arbeiter und für Arbeiterfreunde vom 3. Mai 1850 wird über einen seiner Vorträge berichtet. Er sprach auf der Versammlung des Arbeitervereins in Heeschenberg, die am 14.4.1850 stattgefunden hatte. Anwesend war auch sein Abgeordnetenkollege, der Zimmermeister Riepen aus Neumünster.

 

„Herr Riepen ersuchte nunmehr den anwesenden Abgeordneten der Landesversammlung, Schullehrer Mester aus Döhnsdorf, ebenfalls einen Vortrag gütigst halten zu wollen.

 

Herr Mester nahm darauf das Wort und bemerkte, wie er die Einladung des Herrn Riepen freudig empfangen und aufgenommen habe. Er sprach dann seine Freude aus, über das Entstehen und gute Fortschreiten des hiesigen Arbeitervereins, so wie sein Lob über den Vorstand.

Ferner forderte er auf, jedem Gesetze Folge zu leisten; wie der große Meister auch gesagt habe, er sei nicht gekommen, das Gesetz und die Propheten aufzulösen. So wie es schlechte Glieder in der menschlichen Gesellschaft gebe, würden auch dadurch schlechte Gesetze hervorgerufen.

Es sei daher der Zweck der Arbeitervereine, gegenseitige Einwirkungen und Austauschung der Ideen, enger Anschluß und Einigkeit; und lasse sich auf diese Weise auch nur das materielle Wohl fördern.

Herr Mester führte dann treffende Beispiele an, und wurde von ihm hervorgehoben, wie der Stifter der heiligen Religion und spätere Reformatoren stets Anfeindungen gehabt, und solchen Anfeindungen jede gute Sache ausgesetzt sei.

Nachdem Herr Mester nochmals ermahnt, jedem Gesetze gehorsam zu sein, forderte er gleichfalls nochmals auf, sich eng und immer mehr in Einigkeit und als Brüder an einander zu schließen und an den Arbeitervereinen festzuhalten, und schloß seinen Vortrag – nach nochmaliger Anführung treffender Beispiele – unter großem Beifall der anwesenden Vereinsmitglieder.“[21]

 

Über zwei Vorträge auf Fehmarn schreibt Peter Wiepert (Auszüge):[22]

 

In der Scheune des Pastors Zeitner in Landkirchen hatten Zuhörer einige Wagenbretter auf die Dielenbalken gelegt. Auf diesen stand Markus Mester und predigte laut und vernehmlich auf die zahlreich erschienenen Zuhörer los, die dicht gedrängt auf der Scheunendiele zusammenstanden.

 

Mesters Reden wurden jedenfalls mit großem Beifall aufgenommen. Es bildeten sich nach seinen Ansprachen sogar Demonstrationszüge.

 

Auf dem Hof eines Kirchspielrichters wurden einige Fensterscheiben eingeschlagen, der Hofhund durch Werfen mit Steinen verletzt; auch riefen die Demonstranten immer wieder: “Land ton Koh willt wi hem, as in Dennemark!“.

 

Zwei einheimische „Kohtreckers“, die sollten besonders laut gegröhlt haben, wurden einige Tage bei Wasser und Brot „eingelocht“.

Die Farver Instenunruhen

Es war während des Revolutionsverlaufs im Güterbezirk ruhig geblieben. Als jedoch die Farver Insten die Annahme neuer Kontrakte verweigerten und es am 5.2.1849 zu Arbeitsniederlegungen kam, befürchtete die Regierung das Schlimmste. Nachdem dann am 5. April eine geheime Arbeiterversammlung abgehalten wurde, die den Widerstandswillen der Streikenden aufzeigte, handelte die Regierung. An dieser Zusammenkunft hatte auch eine große Zahl von Insten aus anderen Gütern teilgenommen.

 

Die Statthalterschaft, Reventlou und Beseler, gab am 20.4.1849 folgende Bekanntmachung heraus (Auszug):

 

„Die Statthalterschaft hat aus den ihr zugegangenen amtlichen Nachrichten und darauf angestellter commissarischen Untersuchung ersehen, daß unter der Arbeiter- und Instenklasse, insbesondere des Oldenburger adeligen Güterdistricts, Unzufriedenheit mit ihrer Lage und Aufregung wider ihre Vorgesetzten obwaltet, die in desfalls gehaltenen Instenversammlungen genährt und vermehrt wird und wiederholt schon auf unzulässige und gesetzwidrige Weise in Verweigerung des Gehorsams und der Arbeit, in abgelehnter Errrichtung neuer Miethcontracte und dergleichen mehr, sich kund gegeben hat.

 

 So sehr auch die höheren Behörden von dem Wunsche erfüllt sind, diejenigen Verbesserungen in der Lage der Arbeiterklasse ins Werk zu setzen, die ohne Eingriff in öffentliche und Privatrechte und mit freier Zustimmung der Betheiligten ausführbar sind, so entschieden muß doch die Statthalterschaft ihr Mißfallen wider diejenigen aussprechen, welche auf unerlaubtem Wege ihren Forderungen Geltung zu beschaffen bemüht sind.

 

Die verweigerte Erneuerung alter oder Abschließung neuer Mieth- und Arbeitscontracte, die Versagung des Gehorsams gegen die Vorgesetzten, die Niederlegung der Arbeit, zu welcher die Gutsangehörigen sich gegen einen bestimmten Tagelohn contractlich verpflichtet haben, die Verbindung der Angehörigen eines oder mehrerer Güter zu einem gleichen der öffentlichen Ordnung und den Gesetzen des Landes widersprechenden Verhalten, die Verführung und Aufwiegelung durch Wort und Schrift, die Bedrohung, anderer ruhig gesinnter Personen, verbotene Thätlichkeit und Selbsthülfe, der Versuch gemeinschaftliche Sache zur Ertrotzung und Erpressung unbegründeter Forderungen zu machen, sind Handlungen, welche nicht allein öffentlichen Tadel verdienen, sondern auch die Gerichte zum Einschreiten, zur ernstlichen Bestrafung insbesondere der Rädelsführer und Anstifter, aber auch aller Theilnehmer auffordern.“

 

Heutigen Gewerkschaftsvertretern würden wohl die Haare zu Berge stehen, aber die Arbeiter des Jahres 1849 hatten keine Chance.

 

Wegen der „ unter der Arbeiterclasse in dem Oldenburger Güterdistricte sich kundgebenden und die öffentliche Ruhe und Sicherheit nicht wenig bedrohende, aufgeregte Stimmung und der derselben zum Grunde liegenden Aufreizung zu Gesetzwidrigkeiten in möglichst kräftiger Weise entgegenzutreten und durch Ermittlung der Hauptanstifter und Agitatoren die Quelle dieses Uebels zu beseitigen“, ernannte die Statthalterschaft den Schleswiger Ober- und Landgerichtsadvokaten Matthiesen am 23. April 1849 zum Regierungsbevollmächtigten.

 

Die Hauptanstifter wurden verhaftet und im anschließenden Strafverfahren vom Oberkriminalgericht verurteilt. Christopher Hinrich Voß z.B. zu 40 Tagen Gefängnis bei Wasser und Brot und – um einen anderen Fall zu nennen – Hinrich Daniel Güldenzopf zu 2 mal 5 Tagen Gefängnis bei Wasser und Brot. Im Urteil „wurde hervorgehoben, daß den Insten, falls sie unzufrieden gewesen wären, lediglich der Weg der Beschwerde und nicht der der Widersätzlichkeit und Eigenmacht offengestanden hätte.“[23]

 

Die Regierung hatte den Gutsherrn, Graf Reventlow, bereits im März darauf aufmerksam gemacht, daß er Truppen anfordern könnte. Von März bis Juli 1849 wurde eine aus 200 Mann bestehende Kompanie Reservisten in Oldenburg stationiert, „um etwanigen Excessen auf den dortigen Gütern in geeigneter Weise vorzubeugen, sowie diese erforderlichen Falls unterdrücken zu können.“[24]

Auch in Grammdorf gab es übrigens einen Volksbelehrungsverein, der von dem dortigen Schulmeister Theodor Jensen geleitet wurde. Nach Auffassung der Farver Gutsherrschaft gab es keinen Zweifel, „daß der Schullehrer Mester von der einen, der Schullehrer Jensen von der andern Seite nach vorhergehender Berathung die Bewegung sämmtlicher Insten geleitet und beherrscht haben. Die häufigen Zusammenkünfte der genannten Schullehrer ... lassen mit Gewißheit diesen Zusammenhang voraussetzen, wenn gleich beide Schullehrer, namentlich Jensen, mit großer Vor- und Umsicht dabei zu Werke gegangen sind.“[25]

Pastor Göttig, der ja zu Mester ein distanziertes Verhältnis entwickelt hatte, schreibt über ihn: Viel respektabler stand Schullehrer Theodor Jensen in Grammdorf da, ehrenhafter und klüger, obgleich er nicht so gewandt und gefällig und ohne solche Redegabe“ wie Mester.[26]

 

Jensen wurde in der Reaktionszeit mit Pension aus dem Schuldienst entlassen[27], wanderte 1854 nach Davenport aus und wurde Farmer.[28]

 

Mesters Prozeß und seine Freisprechung

 

Im Mai 1850 war Mester erneut in die Landesversammlung gewählt worden. Er gehörte dort, wie Hedde, der Fraktion der „Linken“ an. Die letzte Sitzung der Landesversammlung fand am 11.1.1851 statt. Mester hatte gegen die Unterwerfung gestimmt. Das Abstimmungsergebnis lautete 47 gegen 28 Stimmen.

 

Die Revolution war endgültig gescheitert.

 

Gedächtnistafel in der Hansühner Kirche:

C.F. Felkner

Kükelühn

J.H. Carlson

Carlshof

H.F. Klüwer

Kükelühn

J.H. Broer

Döhnsdorf

C.H.W. Behrens

Güldenstein

 

Gewidmet dem Andenken der im Kampf gegen Dänemark von 1848-1850 für´s Vaterland gefallenen Krieger der schleswig-holsteinischen Armee aus der Gemeinde Hansühn.

 

 

Marcus Mester „kam im Februar 1851 sehr krank und in einer sehr gedrückten geistigen Stimmung von Kiel nach Döhnsdorf zurück.“

 

Nach der Erhebung kam die Reaktionszeit und Untertanengeist war wieder gefragt. Dem Instenkönig wurde der Prozeß gemacht.

 

Nachrichten über den Prozeß haben wir von Friedrich Hedde, dem Verteidiger Mesters, der seine Verteidigungsschrift unter dem Titel „Ein Bild aus dem östlichen Holstein; Mesters Proceß und Freisprechung“ veröffentlichte. Aus dieser Schrift wurde das Nachstehende vorwiegend zusammengestellt.

 

Zunächst einige Informationen zur Person Heddes. Am 11.9.1818 in Rendsburg geboren, Jura-Studium in Kiel, Untergerichtsadvokat, nach der Erhebung trat er in das Studenten- und Turnercorps ein, das dem Tannschen Freicorps angeschlossen wurde, am 25.7.1850 kämpfte Hedde als Unteroffizier im 13. Linienbataillon bei Idstedt, Ende 1848 Abgeordneter der Landesversammlung, 1854[29] Auswanderung nach Davenport/Iowa, damals ein Zentrum für Schleswig-Holsteinische Auswanderer, 1856 Gründer von Grand Island, 1883 Gründung einer Zeitung, gestorben am 5.3.1908 in Grand Island, Nebraska.[30]

 

Mit Schreiben vom 27.2.1851 wandte sich Graf Platen an die Behörden, um die Entlassung Mesters aus dem Schuldienst zu erreichen. Graf Platen hatte, wie das Gericht später schrieb, „ein sehr gespanntes, ja feindseliges Verhältnis“ zu Mester. Anlaß dieser Abneigung waren wohl frühere Streitigkeiten aber in erster Linie die politische Tätigkeit Mesters während der Revolution.

 

Graf Platen schrieb beispielsweise: „Dieser schon seit vielen Jahren wegen seiner Streitsucht und Frivolität im Lande bekannter, um nicht zu sagen berüchtigter Mann, schon verschiedentlich von der vorgesetzten Behörde verwarnt und bestraft, trat seit Beginn des tollen Jahres 1848 mehr in den Vordergrund der Bühne des öffentlichen Lebens, und zwar als äußerst thätiger Wühler und Aufwiegler im demokratisch-communistischen Sinne, wußte in jener revolutionairen Zeit die Massen der Arbeiter und kleinen Handwerker in der hiesigen Gegend durch trügerische aber lockende Versprechungen und Vorspiegelungen um sich zu schaaren, mit sich fortzureißen.“

 

Dazu schreibt Hedde: „ Der Graf überträgt seinen Grimm gegen die neue Zeit auf die Personen. Dieser hat sich verschärft, weil er ihn längere Zeit hat unterdrücken müssen und weil er sich ohne Zweifel seine geistige Unterordnung unter Leute eingestehen muß, über die er durch seinen Stand weit erhaben zu sein glaubt. Seine Feindschaft wirft sich vor Allem auf den Lehrer Mester, weil dieser im Stande war, in bewegter Zeit einen nicht unbedeutenden Einfluß auf die Masse der Gutseinwohner auszuüben, und weil er einen Mann, der nicht blos das Werkzeug seiner gräflichen Hand sein will, in seinem Gute nicht dulden will.“

 

Die Kirchenbehörden, zuständig für die Schulaufsicht, leiteten ein Disziplinarverfahren ein und beantragten außerdem eine kriminalgerichtliche Untersuchung.

 

Grundlage dieser Verfahren waren nicht, oder nicht nur die haltlosen Beschimpfungen Graf Platens gegen Mester, sondern belastende Aussagen aus der Einwohnerschaft der Platenschen Güter, die in sog. Klägerversammlungen verabredet worden waren.

 

Wie kam es zu diesem Stimmungswandel gegen Mester?

Bereits im Herbst 1849 hatte Graf Platen allen Tagelöhnern seiner Güter zum Mai 1850 gekündigt. Die Arbeiter mußten beim Grafen um ihre Stellen betteln, wurden aber in Ungewißheit gehalten. Hedde: „Dann werden 1850 wirklich eine Anzahl von Leuten, die man als Mesters ‚Anhänger‘ ansieht, von ihren Stellen geworfen, erhalten schlechtere oder gar keine Landstellen wieder, oder bekommen erbärmliche Wohnungen. Auch entzieht man ihnen zum Theil die Arbeit. Dabei werden die, die sich bittend an den Grafen wenden, in einer solchen Weise an Mester oder an ihre ‚Vertrauensmänner‘ verwiesen, daß darin ein offenbarer Spott und eine Anreizung liegt, Mester als den Urheber des Unglücks anzusehen, welches der Graf jetzt über sie verhängte.“

 

Im Herbst 1850 sprach Platen umfassende Kündigungen zum Mai 1851 aus. Diesmal waren auch die Hufner betroffen, deren Pachtturnus zu diesem Zeitpunkt auslief.

 

Der Hufner Fritz Wieck, Vorstandsmitglied des Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins, wurde von seiner Bauernstelle geworfen!

 

Wieck: „Der Graf habe mit dürren Worten zu ihm gesagt, er verpachte nur deshalb ihm die Hufe nicht wieder, weil er mit Mester in Freundschaft lebe, während er, der Graf, zu diesem Manne in Feindschaft stehe.“

 

Während die Döhnsdorfer im Allgemeinen von Hedde in seiner Verteidigungsschrift als „Leute von geringer Intelligenz, nicht daran gewöhnt Reden aufzufassen und der hochdeutschen Sprache, worin sie gehalten wurden, gar nicht oder doch nicht vollständig mächtig“ charakterisiert wurden, beschreibt er Wieck folgendermaßen: „Derselbe übertrifft an Bildung und Kenntnissen die gewöhnlichen Bauern weit, spricht gewandt hochdeutsch und ist daher besonders fähig, die Reden des Angeschuldigten aufzufassen und dem wahren Sinne nach wiederzugeben. Er ist ferner ein ausgezeichneter, tüchtiger Landwirth, der seine Hufe zu einer Art Musterwirthschaft für die Bauern dortiger Gegend gemacht hatte.“

 

Zunächst kam die Auswanderung für ihn nicht in Frage. Seine Frau war krank und er hing an der Bauernstelle, auf der er aufgewachsen war. Die Familie wurde von Verwandten aufgenommen, aber auch dort wieder vertrieben.

 

Es blieb keine Wahl. Fritz Wieck wanderte mit seiner Familie und mit der Familie seines Schwagers Wilhelm Schreier aus Wasbuck nach Bonkahill bei St. Louis (Missouri) aus. Viele andere folgten seinem Beispiel!

 

Vier Döhnsdorfer Familien mit insgesamt 20 Personen wanderten ein Jahr später (1853) nach Amerika aus.

 

Aus Wasbuck gingen 1856 ein Bruder und zwei Schwestern von Wilhelm Schreier in die USA und ein Jahr später folgte der 63jährige Vater, der Landinste Joh. Hinr. Schreier, mit „Frau und sechs Kindern, während die Tochter Karoline als Dienstmädchen in Jütland verblieb, wo sie sich 1859 zu Odder bei Aarhus verheiratete.“[31]

 

In der Zeit von 1852 – 1863 wanderten aus Döhnsdorf 26 und aus Wasbuck 15 Personen aus.

 

„1854 ging die größe Reisegesellschaft unserer Parochie in die Fremde; es war die Gruppe Jensen-Meyer-Hauschild mit etwa 60 bis 70 Personen, die sich alle nach Davenport begaben.“ Zu dieser Gruppe gehörten die Lehrer Jensen (Grammdorf) und Hauschild (Harmsdorf) sowie der Schmied Theodor Meyer aus Farve.[32]

 

Nach Davenport/Iowa wanderte im gleichen Jahr auch Friedrich Hedde aus.

 

Wurden die Auswanderungen durch Mester organisiert? Während seiner Suspendierung betrieb er eine Auswanderungsagentur.

 

Zurück zu den Vorgängen unmittelbar nach der gescheiterten Revolution.

 

Durch das Verhalten des Grafen wurde der Druck auf die Gutsuntergehörigen, die total von ihm abhängig waren, immer stärker. Bereits mit Schreiben vom 26. März 1851 konnte Platen den Behörden anzeigen, „daß einige Bewohner des Dorfes Döhnsdorf, adligen Guts Weißenhaus, sich dafür erklärt haben, jetzt Aussage thun zu wollen, über die seit 1848 betriebenen Wühlereien ihres Schullehrers Mester.“

 

Auf Veranlassung des Gutsherrn hatten sich die Döhnsdorfer Anfang März im Hause des Bauernvogts versammelt „und ein Verzeichnis von Klägern gegen Mester aufgenommen.“ Solche Klägerversammmlungen fanden auch in Sechendorf und Blekendorf statt. Dörfer, die zum Platenschen Gut Sehlendorf gehörten.

 

Auch beim Hansühner Pastor Göttig wurden Beschwerden vorgebracht, die vom Pastor protokolliert wurden und die Grundlage des Disziplinarverfahrens gegen Mester bildeten.

Den Döhnsdorfern, die von den Hufnern gefahren wurden, sollen bei dieser Gelegenheit mit Schnaps und Bier beim Hansühner Gastwirt Möller bewirtet worden sein.

 

Der Pastor war zu einem Gegner Mesters geworden. 1846 hatte er ihm noch das beste Zeugnis ausgestellt. Zusammengefaßt schrieb er damals: „Die Resultate seiner Lehre und Erziehung an seinen Schulkindern“ sind „rühmlichst anzuerkennen.“ Im Jahre 1851 jedoch sprach der Mester „fast alles Gute“ ab.

 

Am 30.4.1851 begann in Cismar die Untersuchung des Falles und bereits am 1. Mai 1851 wurde Mester vom Dienst suspendiert.

 

Über die wirtschaftlichen Nachteile, die Mester durch die Suspendierung hatte, schreibt Hedde:

„Die Suspension geschah in der Weise, daß dem Angeschuldigten auferlegt ward, dem Substituten freie Station zu geben. Diese ward vom Angeschuldigten ungefähr ein Vierteljahr lang geleistet. Dann ward der Substitut im Wirtshaus einlogiert, und dem Angeschuldigten vierteljährlich 25 Mark von seinem Gehalt zurückbehalten, als Beitrag zur Ernährung des Substituten.“

 

Da Mesters Einkommen nur 120 Mark jährlich betrug, blieben ihm nur noch 5 Mark im Vierteljahr.

 

„Konnte das Schulland nun auch eine Theil der nothwendigen Lebensmittel liefern, so fehlte doch noch Vieles. Es mußten manche Lebensmittel gekauft, die rohen Lebensmittel mußten zubereitet, Kleidung angeschafft und mannigfache sonstige Ausgaben gemacht werden. Auch wurden dem Angeschuldigten durch die Untersuchung selbst viele Kosten verursacht, indem er sich bald nach Cismar, bald nach Weißenhaus, bald nach Lütjenburg begeben und am letzten Ort sich 5 Tage aufhalten mußte, um von der Commission vernommen zu werden. Ebenfalls sind ihm mehrfache Reisen nach Kiel zu seinem Vertheidiger nothwendig geworden und längerer Aufenthalt an diesem Ort.

 

Das konnte unmöglich mit einigen wenigen Mark im Vierteljahr beschafft werden, da der Angeschuldigte eine kränkliche Frau und 3 Töchter hat, von denen 2 zu Hause sind. An den Arzt und Apotheker hat der Angeschuldigte im verflossenen Jahre mehr bezahlen müssen, als ihm an Diensteinnahme blieb. Dazu kam noch, daß die zur Bearbeitung des Schullandes verpflichteten Leute seit dem Beginn der Untersuchung außerordentlich nachlässig wurden, und dem Angeschuldigten auch auf diese Weise der Genuß des Landes wesentlich verkümmert ward. Abhülfe war nicht zu erlangen. Der Angeschuldigte hätte im buchstäblichen Sinn Hunger und Noth leiden müssen, wenn ihm nicht Freunde aus der Nähe und Ferne das Allernothwendigste freundschaftlich verschafft hätten.“

 

Was hatten die Döhnsdorfer und die Einwohner der anderen Platenschen Dörfer gegen Mester vorzubringen?

 

Es ging um angebliche Unterschlagung gesammelter Gelder oder doch wenigstens um fehlende Quittungen.

 

Von diesem Vorwurf blieb nichts übrig und Mester wurde in diesem Punkt durch Urteil des holsteinischen Oberkriminalgerichts vom 20.2.1852 vollständig freigesprochen.

 

Dieses Urteil wurde nach umfassenden Untersuchungen gefällt. Die Kirchenbehörden hatten den Fall am 16.5.1851 abgegeben und Ende Mai erhielt das Weißenhäuser Justitiariat die Akten um „von Anfang Juni bis Ende September 1851 eine weitläufige Criminaluntersuchung gegen den Angeschuldigten“ zu führen. Abgeschlossen wurde sie dann aber von einer Kommission des holsteinischen Oberkriminalgerichts, die sich von Ende Oktober bis Mitte November 1851 in Lütjenburg aufhielt.

 

In Kriminalsachen fungierten die Gutsgerichte - bestehend aus dem Gerichtshalter, dem Aktuar und zwei nicht stimmberechtigte Hufner als Beisitzer – als Untersuchungsgerichte. Zur Urteilsfindung waren sie nur innerhalb gewisser, z.T. sehr beschränkter Grenzen kompetent. Falls das Gutsgericht nicht zuständig war, wurden die Akten nach Abschluß der Untersuchung an das Oberkriminalgericht in Glückstadt weitergeleitet. Dort wurde das Erkenntnis gefällt und dem Gutsgericht zwecks Publikation zugeleitet. Höchste Instanz war das Ober-Appellationsgericht in Kiel.

 

Hinsichtlich der weiteren Vorwürfe, wie z.B.

 

·        Aufreizung der Gutsuntergehörigen

·        Aufforderung derselben zu Gewalttätigkeiten

·        Drohung gegen das Leben des Gutsherrn von Farve und des Grafen von Platen zu Sehlendorf

·        Hierzu einige Aussagen: Rademacher Rath und Zimmermann Becker: „Weg mit dem Adelsstand“, „Weg mit den Fürsten, die sich schreiben von Gottes Gnaden“; Hufenpächter J.D. Schröder aus Döhnsdorf: „Da redete er, als ob Obrigkeit, Gericht und Prediger abgeschafft werden sollten und nur mit dem Knüppel alles ausgemacht werden müsse. Es sollte von Neuem aufgetheilt werden, die Bauern führen in statiösen Wagen, das wäre auch nicht nöthig, es müßte Alles gleich gemacht werden“; Rademacher Fr. Rath aus Döhnsdorf: „Mester habe einmal gesagt, ,ich weiß nicht wie es möglich ist, das nicht der Eine oder der Andere, wen da son Graf Seelendorf son Pächter von Seelendorf des Abends in der Landstraße fährt und stellte sich hintern Zaun und Knick im Graben un drückt seine Muskete auf Ihm ab, wenn er auch nicht trifft, schad nicht, sie bekommen doch andere gedanken.“

 

schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung, daß „eine große Menge von Zeugen, namentlich aus Döhnsdorf“, diese bestätigt hätten. Dem Gericht schienen diese Aussagen nicht geeignet Mester zu verurteilen, weil sie von teilweise „sehr verdächtigen Zeugen“ und „von zum Theil ganz ungebildeten Leuten“ vorgetragen worden waren. Wegen der vielen übereinstimmenden Zeugenaussagen kam für das Gericht "eine gänzliche Freisprechung" aber auch nicht in Frage und Mester wurde von der Instanz entbunden und sollte deshalb die Untersuchungskosten tragen.

 

Entbindung von der Instanz bedeutete, daß ein bedeutender, zur Verurteilung jedoch nicht ausreichender, Tatverdacht bestehen blieb.

 

Nach der Bestellung Heddes zum Verteidiger und der Einlegung von Rechtsmitteln gegen das Urteil sprach das Kieler Oberappellationsgericht Mester am 9. Juli 1853 vollständig frei.

 

Graf Platen belohnte diejenigen, die sich auf seine Seite geschlagen hatten. Der Hufner Wieck führt hierzu aus: „Auffallend sei der Umstand, daß den unter den Beschwerdeführern genannten Leuten Jipp, Suerberg, H. Bohnhof und Cl. Steffen ihre Stellen zum letzten Maitag gekündigt gewesen wären, die Kündigung aber nicht ausgeführt worden“ sei.

 

Hedde: „Dabei ist man aber auch nicht stehen geblieben. Es sind, vom Frühjahr 1850 an, alle die bei der Denunciation gegen den Angeschuldigten beharrten, mit Vortheilen bedacht, von denen die ausgeschlossen wurden, welche Aufklärung über die Denunciationsumtriebe machten.

 

Es haben nämlich alle Anschuldigungszeugen ¼ Tonne Land zum Kartoffel- und Flachsbau erhalten, oder es ist ihnen ihr bisheriger Garten bis zu ¼ Tonne vergrößert.

 

Namentlich ist der Rademacher Rath bedacht worden, da sein Stück Land an Güte und Größe das beste ist. Ausgeschlossen sind von diesen Vortheilen die Gebrüder Broer, die gegen die Denuncianten Zeugnisse abgelegt haben. Zwei von diesen Broers haben gar kein Gartenland.[33]

 

Alle Hufenpächter behielten ihre Stellen. Der Bauervogt Broer erhielt zu der seinigen noch etwa zwei Tonnen Land, die ihm sehr günstig gelegen waren und die er lange vom Grafen erbeten hatte, aber früher nicht bekommen konnte. Auch ließ der Graf ihm einen Buschplatz ausroden, den er nun urbar machen konnte. Dagegen mußte Wieck Haus und Hof verlassen und auswandern.

 

Der Tischler Boller in Döhnsdorf, der über das Treiben der Denuncianten nichts zu wissen behauptet, hat die Futterkamper Hofarbeit erhalten. Diese Hofarbeit hatte früher der sehr tüchtige Tischler Dieckmann in Blekendorf, dem sie genommen ward, nachdem er über den Vorgang in der Blekendorfer Klägerversammlung Aussage gethan hatte.“

 

Nach dem Freispruch

Trotz des Freispruchs wurde Mester am 9. August 1854 ohne Pension aus dem Schuldienst entlassen.

 

Er mußte seine Familie anderweitig ernähren, bekam aber auch hier Ärger mit der Obrigkeit. In der Gerichtssitzung am 11. Mai 1854 wurde registriert, daß der Lütjenburger Magistrat eine Anzeige gegen ihn erstattet hatte. Bei dieser Anzeige, sie datiert vom 12. September 1853, ging es um ein Gewerbevergehen. Mester hatte unbefugt das Schusterhandwerk betrieben. Mester konnte zum Termin am 11.5.1854 nicht geladen werden, „weil er auf längere Zeit in Geschäften verreist“ war.[34]

 

Er war nach Rosdorf, einem Ort in der damaligen Herrschaft Breitenburg, verzogen. Dieser Ort - an der Stör gelegen – hatte 106 Einwohner.

Im Februar 1860 bewohnte der 54jährige Mester in Rosdorf mit seiner Frau Maria, seiner Tochter Mathilde und einem Dienstknecht eine eigene Kate und verdiente seinen Lebensunterhalt als Landmann und Höker[35]. Vielleicht hat Mester sich ganz auf die Landwirtschaft konzentriert, denn anläßlich einer Volkszählung am 3. Dezember 1864 war er Viertelhufner und der Handel mit Hökerwaren wird nicht mehr erwähnt. Im Haushalt des Mesterschen ¼ Hufengebäudes lebten damals die Eheleute Mester mit ihren Töchtern Matilde und Clara sowie zwei Dienstboten und ein 9jährigen Dienstjunge.[36]

 

Der Instenkönig starb am 11.11.1881 in Rosdorf bei Kellinghusen.

 

 

Satzung des Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins[37]

 

„Wenn die im Döhnstorffer Schulhause auf den allgemeinen Wunsch der dortigen Dorfeinwohner seit dem 26. März d.J. von dem Schullehrer Mester allwöchentlich zwei Mal stattfindende Belehrungen und Mittheilungen über Ereignisse und Begebenheiten unserer Zeit und unseres deutschen und Schleswig=Holsteinischen Vaterlandes immer zahlreicher; auch von benachbarten Commünegliedern, besucht werden; so hat der Schullehrer Mester zur Sicherstellung der dabei zu beobachtenden Gesetzlichkeit und guten Ordnung die Döhnstorffer Commüneglieder, für welche jene Belehrungen etc. Vorzugsweise bestimmt sind, aufgefordert, daß sie einen Vorstand wählen müßten, wodurch die gewünschte Gesetzlichkeit und Ordnung erstrebt und verwirklicht werde.


Am Abend des 14ten April d.J. wurde von der Versammlung in den Vorstand gewählt:

 

                   1 der Vogt Steffen von Friederikenhof,

                   2 der Bauervogt Bröer in Döhnstorf,

                   3 der Hufenpächter Wieck in Döhnstorf,

                   4 der Kandidat Pomarius auf Wessek.

 

Zum Vorsitzer oder Präses aller Verhandlungen und Versammlungen des Volksbelehrungsvereins wurde der Schullehrer Mester in Döhnstorf gewählt.

 

Im Auftrage des Vorstandes hat der Schullehrer Mester nun folgende Statuten entworfen und den Vereinsgliedern, so wie der Gutsobrigkeit zur Begutachtung und Genehmigung vorgelegt.

 

§ 1.

Es besteht in Döhnstorf, adel. Guts Weißenhaus, unter Leitung des oberwähnten Vorstandes ein Volksbelehrungsverein, - der in der Regel sich wöchentlich zwei Mal im Schulhaus zu Döhnstorf von Abends 8-10 Uhr versammelt hält.

 

§ 2.

Ordentliche Vereinsmitglieder sind sämmtliche erwachsene, confirmirte Menschen, ohne Unterschied des Standes und des Geschlechts, in der Döhnstorffer Commüne.

 

§ 3.

Auch benachbarten, fremden Commünegliedern wird, so weit der Raum es gestattet, der Zutritt zu den Versammlungen freund-nachbarlich gestattet.

 

§ 4.

Der Schullehrer Mester, und wer von demselben, oder von dem Vorstande dazu die Erlaubniß erhält oder beauftragt wird, ertheilt Belehrungen und Mittheilungen über Begebenheiten und Ereignisse unserer Zeit und unseres Vaterlandes.

 

§ 5.

Innerhalb der Grenzen des Anstandes und der guten Sitte steht es nicht nur jedem Anwesenden frei, Bemerkungen, Berichtigungen und Erläuterungen des in dem Volksbelehrungsverein vorkommenden Vortrags oder Gesprächs zu machen, es wird dergleichen vielmehr angelegentlichst gewünscht.

 

 

§ 6.

Jeder Anwesende ist verpflichtet, sich so zu betragen, daß die Dämme des Anstands und der guten Sitte niemals durchbrochen werden. Wer nach dem Urtheile der Vorstandsmitglieder oder nach Mehrheit der Stimmen des Vereins in oder außer dem Versammlungslocale gegen solche Regel sündigt, wird das erste Mal öffentlich vor der Versammlung verwarnt und ist im Wiederholungsfalle von dem Vereine ausgeschlossen.

 

§ 7.

So wie der Vorstand seine einleitend angegebene Bestimmung gewissenhaft zu erreichen bemüht sein muß, so ist derselbe auch verpflichtet die, nach Stimmenmehrheit der Vereinsglieder sich kundgebenden Wünsche, seien das nun Local= oder allgemeine Landeswünsche, so weit es innerhalb der Grentze der bestehenden Gesetze geschehen kann und darf, nach bestem Wissen und Gewissen zu verwirklichen zu streben.

 

§ 8.

Es wird nicht nur als des Vorstandes Bestreben genannt, sondern als dessen hochheilige Pflicht erkannt, daß, nachdem ihm Gott dazu Gaben und Kraft verliehen, er dafür ehrenhaft sorgen werde, daß jeder Theilnehmer des Döhnstorffer Volksbelehrungsvereins seinen Geist mit nützlichen Kenntnissen, sein Herz mit frommen Gesinnungen, sein Leben mit guten Werken bereichere.

 

§ 9.

Letzteres war in Döhnstorf seit reichlich 18 Jahren des Präses Ziel nach Stand und Beruf, und hofft der Vorstand unter Gottes Beistand eines gesegneten Erfolges um so mehr sich erfreuen zu dürfen, als in Rücksicht dieses Zieles der größere Theil der Döhnstorffer Eltern und Kinder schön öfters mit ihrem Lehrer gebetet hat: „O Herr hilf, Herr, laß alles wohl gelingen.“

 

§ 10.

Endlich macht der Döhnstorffer Volksbelehrungsverein es sich zur besonderen Pflicht, allen Verfügungen unserer provisorischen Regierung und allen Anordnungen der Gutsobrigkeit, soweit letztere mit den Bestrebungen unseres Vaterlandes und unserer provisorischen Regierung übereinstimmen, auf das pünctlichste zu gehorchen, und ihnen zuvorkommend sich zu beweisen, dahingegen aber auch allem dem Interesse Deutschlands und unserer provisorischen Regierung Widerstreitenden von welcher Seite her es auch kommen mag, auf das Bestimmteste, und durch alle zu Gebote stehende, mit der Mannesehre sich vereinigende Mittel, sich zu widersetzen.

 

§ 11.

Der Döhnstorffer Volksbelehrungsverein kämpft unter Leitung seines Vorstandes mit ganz Deutschland und mit Schleswig-Holstein für die höchsten Güter der Menschheit, die Nationalität und die Freiheit, und hofft, daß des allmächtigen Gottes Segen die Folge seiner Thätigkeit sein werde.

 

Döhnstorf, den 16. April 1848

 

M. Mester“

 

Das Schreiben des Grafen Platen vom 27.2.1851

 

Der Unterzeichnete hält es für eine ihm obliegende unabweisliche Pflicht, die hochverehrliche Oberste Civilbehörde für das Herzogthum Holstein auf den Districtsschullehrer Mester zu Döhnsdorf, adligen Guts Weißenhaus, aufmerksam zu machen, und zwar auf ein Individuum, welches nicht wohl füglich an Ort und Stelle bleiben kann, falls Ruhe und Ordnung, Zucht und Sitte aller Orten, auch im kleinsten Dorfe wieder hergestellt und erhalten werden soll.

 

 Dieser schon seit vielen Jahren wegen seiner Streitsucht und Frivolität im Lande bekannter, um nicht zu sagen berüchtigter Mann, verschiedentlich von der vorgesetzten Behörde verwarnt und bestraft, trat seit Beginn des tollen Jahres 1848 mehr in den Vordergrund der Bühne des öffentlichen Lebens, und zwar als äußerst thätiger Wühler und Aufwiegler im demokratisch-communistischen Sinne, wußte in jener revolutionairen Zeit die Massen der Arbeiter und kleinen Handwerker in der hiesigen Gegend durch trügerische aber lockende Versprechungen und Vorspiegelungen um sich zu schaaren, mit sich fortzureißen.

 

Er war es, der hier und in der Umgegend der arbeitenden Klasse so lange von den unglücklichen und unwürdigen Lebensverhältnissen, in welchen sie durch die Macht und den bösen Willen der sogenannten Großen schmachten mußten, vorschwatzte, bis sie glaubten, daß sie wirklich im Elende umkommen mußten, falls sie nicht mehr Land, Kühe, Feuerung, lächerlich hohen Tagelohn für sehr kurze Arbeitszeit, so zu sagen für Nichtsthun erhielten. Mester war es, der die hiesigen, gewiß gutgestellten Tagelöhner und Knechte, freilich ganz unter der Hand zum Ungehorsam und zur Widersetzlichkeit gegen ihre Arbeitgeber und Dienstherren verführte, sie beredete, die Arbeit nieder zu legen, um auf diese Art ihre exorbitanten Forderungen schneller erfüllt zu sehen.

 

 Mester bildete Vereine und hielt an verschiedenen Orten Vorträge und Vorlesungen, welche sich eines zahlreichen Zuspruchs zu erfreuen hatten; was vorgetragen, ward dem Geschmack der Zuhörer angepaßt, den ungebildeten Massen hingeworfene plumpe Schmeicheleien wechselten mit gemeinen Angriffen und Schmähungen gegen Guts- und Brodherrn, gegen Obrigkeit und Vorgesetzte, Geistlichkeit – gewöhnlich in doppelsinnige Gleichnisse und Erzählungen eingekleidet, nur dasjenige, was das Volk gern hört, bekam es zu hören, und deshalb kehrten sie am nächsten Abend wieder. Viel blühender Unsinn, viel gefährliches Zeug ward dort verarbeitet, manch verbrecherischer Wunsch rege gemacht, nie aber die getreue Lage der Dinge der Wahrheit gemäß geschildert, nie die Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber gegen einander aufgezählt und erwogen. Der Köder war gut!

 

 Noch mehr aber als die Schmeicheleien zog eine schlecht erleuchtete Stube die Knechte und Mädchen herbei. Das Getreibe im Dorfe an den sogenannten Vorlese-Abenden war mehr als anstößig. Nur ein Mann von Mester’s Denkungsart konnte es über sich gewinnen, seine Schulstube auf erwähnte Art entwürdigen zu lassen.

 

Da jedes Mitglied des Döhnsdorfer Volksbelehrungsvereins dem Schulmeister Mester quartaliter einen Betrag von 4 Schilling bezahlen mußte, so konnten auch Zeitungen, Zeitschriften, Ansprachen gehalten und angeschafft werden, daß es die größten und gemeinsten Sudelblätter des In- und Auslandes waren, gebraucht wohl nicht versichert zu werden. Diese nun wurden in den Vereinen vorgelesen, ihr revolutionairer giftiger Inhalt durch Mester’s Erläuterungen und Zusätze der Arbeiterklasse schmackhaft, mundgerecht, verständlich gemacht.

 

Das Mester nur als untergeordnetes Mitglied der hier im Lande constituirten Demagogenbande agirte, ist bekannt. Seine Gesinnungsgenossen und Vorgesetzten, als ein Claussen, Hedde, Neergaard, der Schullehrer Jensen aus dem adligen Gute Farve und noch mehr Leute selbigen Gelichters erschienen von Zeit zu Zeit auch in hiesiger Gegend, um sein Treiben zu unterstützen, seine Versprechungen zu bekräftigen, namentlich aber um den Arbeitervereinen das Wort zu reden und die Leute zum Unterschreiben zu veranlassen.

 

Unter den urtheilsfähigen Bewohnern hiesiger Gegend giebt es nur eine Stimme und Ansicht, nämlich die, daß Mester alle Exzesse und Unzuträglichkeiten, welche sich in hiesiger Gegend ereigneten, direct oder indirecte veranlaßte, die communistischen Bewegungen hervorgerufen und geleitet habe, daß er vor keinem Mittel zurückweiche, welches zur Förderung desselben diene, daß es hier auch nicht eher ruhig werde, als bis Mester entfernt sei.

 

Das Mester sich in die sogenannte Landesversammlung wählen ließ, muß man seiner lächerlichen Eitelkeit und Bornirtheit zu Gute halten, es gelang ihm, Diätenvertilger zu werden vermöge des Wahlgesetzes, basirt auf den Unsinn der Kopfzahlwahlen, so wie auch durch die Drohung seiner Anhänger, jeden über den Kopf zu schlagen, der nicht für Mester stimmen werde. Daß er sich zur äußersten Linken gesellte, ihre Ansichten vertrat, mit ihr stimmte, ist bekannt, es war die Fortsetzung von seinem hiesigen Treiben.

 

So wie Alles in der Welt dem Wechsel unterworfen, so ist es auch der Besuch politischer Vereine; früher strömten Hunderte von Menschen nach Döhnsdorf, jetzt giebt es, so viel ich weiß, keinen bestimmten Versammlungstag mehr.

 

Trotz gänzlich veränderter Sachlage nun kann Mester aber nicht zur Ruhe kommen, er muß wühlen, muß Mißtrauen erregen, muß dort Widersetzlichkeit predigen, wo er von Versöhnung sprechen sollte, kurz Mester treibt das alte bekannte Handwerk fort, nur vorsichtiger und geheimer.

 

Was aber durchaus nicht geduldet werden kann, und worauf ich die hochverehrte Oberste Civilbehörde aufmerksam zu machen wage, das ist auf Mesters Wirken und Benehmen in der Schulstube den Schulkindern gegenüber, demselben muß ein Ziel gesteckt werden. Mester muß entfernt werden, er ist unverbesserlich.

 

Mester vergiftet das Gemüth der Schulkinder durch seine communistischen Äußerungen und Erzählungen, durch seine miserablen Grundsätze, welche er denselben mitzutheilen sich bemüht, tritt er nicht in die Schulstube und sagt, ich bin ein Demokrat und bin stolz darauf – gehört das vor die Kinder? Die Unterrichtszeit benutzt er dazu Alles und Jeden zu begeifern und zu besudeln, der seine Ansichten und Moral nicht theilt, nicht billigt. Gesetz und Obrigkeit bespöttelt er und untergräbt so den Sinn der Kinder für Recht und Ordnung, Zucht und Sitte, den er erwecken und stärken sollte.

 

 Er macht aus seiner Schule eine Bildungsanstalt für Demokraten und Communisten, anstatt das Christenthum zu lehren, predigt er den Nutzen der Gütertheilung. Die Saat, welche er säet, sie wird aufgehen, das Feld ist zu gut beackert und bedüngt, und was wird die menschliche Gesellschaft erndten müssen? Das Schulpatronat darf nicht länger schweigen, Mesters Benehmen in der Schulstube ist im höchsten Grade anstößig und gefährlich, verderblich, wenn es fortgesetzt werden darf.

 

Der Unterzeichnete erlaubt sich noch zu bemerken, daß derselbe den Weg der Klage vor dem Schulinspector und Kirchenvisitatoren nicht eingeschlagen hat, da der gerichtliche Beweis, daß dieses oder jenes Wort in der Schulstube gesprochen, nicht geführt werden kann, weil ich es hier mit Kindern zu thun bekäme, und noch oben ein mit Kindern, die unter seiner Zuchtruthe stehen, mit Kindern, denen es bei schwerer Strafe untersagt ist, irgend etwas mitzutheilen, was in der Schulstube vorgeht. Durch die Kinder aber sind die Eltern auf das unwürdige und anstößige Benehmen Mester’s aufmerksam geworden, daß er sein Amt mißbraucht zur Verbreitung von Irrlehren, zur Verbreitung demokratischer Weisheit.

 

Der Unterzeichnete erlaubt sich ferner auf die Verordnung vom 4. April 1845 Bezug zu nehmen, nach welcher ja Volksschullehrer auf dem Verwaltungswege entlassen werden können, wenn dieselben durch anstößiges Benehmen, zum Ärger gereichendes Betragen, sich der Achtung und des Zutrauens unwürdig gemacht haben (§ 2).

 

Das Mester das Zutrauen und selbst die Achtung der ganzen Schulcommüne, mit Ausnahme der Gesinnungsgenossen, verloren, ist wohl nicht in Abrede zu stellen, eben so wenig ist es zu bezweifeln, daß sein Benehmen in und außerhalb der Schulstube ein höchst anstößiges gewesen und auch jetzt noch anstößig ist. Die Eltern mögen die Kinder nicht mehr zur Schule schicken, wo sie nichts Gutes lernen, wohl aber hören müssen, wie der Lehrer auf die Eltern schimpft.

 

Mester’s Ruf als Demokrat, Wühler, Zänker, Aufhetzer ist im ganzen Lande verbreitet, durch seine Rathschlage ist mehr denn eine Familie unglücklich geworden, geholfen, genützt hat es wohl Niemanden!

 

Von seinem Wirken als Lehrer muß ich schweigen, da ich nicht weiß, was seine Schüler leisten, seiner Wirksamkeit als Schullehrer der Schulcommüne gegenüber möchte ich recht bald ein Ende gemacht sehen.

 

Unsere Hoffnung wird auch sicher erfüllt werden, denn keine Regierung wird einem Menschen wie Mester, einem Demokraten, Communisten das Amt eines Volksschullehrers lassen können.

 

 

Sehlendorf, den 27. Februar 1851.

Mit aller Achtung

v. Platen

Im Auftrage des abwesenden Herrn

Schulpatrons im adl. Gute Weißen-

Haus, Distriktsschule Döhnsdorf


 

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[1] Werner Lemke, Die Auswanderung im Kirchspiel Hansühn, JBO 1962.

[2] Heinz Volkmar Regling, Die Anfänge des Sozialismus in Schleswig-Holstein, Neumünster 1965 (QuFGSH, 48).

[3] Fr. Hedde, Mesters Proceß und Freisprechung, Hamburg, 1853.

[4] Verordnung vom 19.12.1804.

[5] Fr. Hedde. ebda.

[6] Fr. Böttger, Aus dem Winkel, ND Heiligenhafen 1977.

[7] LAS 124.17 Nr. 6.

[8] Systematische Sammlung der erlassenen Verordnungen und Verfügungen, Kiel, 1836.

[9] 1 Reichstaler S.-H. Courant = 48 Schilling oder 3 Mark S.-H. Courant.  Ein dänischer Reichsbanktaler (Rbthlr) – von 1854 bis 1872 hieß er Rigsdaler Rigsmont (Reichstaler Reichsmünze) abgekürzt R.M. – wurde in Schleswig-Holstein zu 30 Schilling gerechnet. Bei der Umrechnung von Reichstaler in Reichsbanktaler muß man also den Reichstaler-Betrag mit 1,6 multiplizieren.

[10] Fr. Hedde. ebda.

[11] Editha Rieve, Die politischen Wahlen im Herzogtum Holstein 1848/49, Bonn 1962 (Dissertation).

[12] Heinz Volkmar Regling. ebda.

[13] Heinz Volkmar Regling. ebda.

[14] Heinz Volkmar Regling. ebda.

[15] LAS 60 Nr. 235.

[16] Ludwig August Friedrich Wyneken erhielt im August 1853 nicht die notwendige Bestätigung des Königs, um Bürgermeister der Stadt Lütjenburg zu bleiben. Er durfte das Amt als Gerichtshalter für die Güter Grünhaus, Helmstorf, Kletkamp, Neudorf, Neuhaus und Wittenberg jedoch weiter ausüben.(Gesetz und Ministerialblatt v. 18.8.1853)

[17] Editha Rieve. ebda.

[18] Fr. Hedde. ebda.

[19] Editha Rieve ebda.

[20] Wagrisch-Fehmarnsche Blätter, 4.8.1848.

[21] LAS 60 Nr. 235.

[22] Peter Wiepert, Wann gab es die ersten Sozialdemokraten auf Fehmarn?, JBO 1972.

[23] Kurt Abraham, die Farver Instenunruhen, JBO, 1978.

[24] Gottorf, 17.3.1849, Departement des Inneren.

[25] Fr. Hedde.ebda.

[26] Werner Lemke. ebda.

[27] Gesetz- und Ministerialblatt für Holstein vom 30.12.1853:“Das Königliche Ministerium für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg hat den Schullehrer Johann Theodor Jensen zu Grammdorf, adeligen Gutes Farve, unterm 23sten d.M. entlassen.“

[28] Werner Lemke. ebda.

[29] Die Bitte um Bestätigung seiner Bestallung als Untergerichtsadvocat wurde im Mai 1853 „zur Allerhöchsten Bewilligung nicht geeignet befunden.“ (Gesetz und Ministerialblatt vom 2.6.1853).

[30] Joachim Reppman, Freiheitsbegriff und Demokratieverständnis der s-h „Achtundvierziger“ in: Demokratische Geschichte V, Neuer Malik Verlag, Kiel, 1990. und

    Jens-Holger Andersen, Schleswig-Holsteinische 48er in Amerika in: Schleswig-Holstein/Nordamerika, hrsg. von Brigitte Dix und Eitel Timm, Kiel, 1982.

[31] Werner Lemke. ebda.

[32] Werner Lemke. ebda.

[33] Der Inste Fr. Broer soll Anfang 1851 aus der Wohnung gesetzt worden sein. Gegen den Schuster Claus Broer erwirkte Graf Platen im Jahre 1852 einen Zahlungsbefehl wegen rückständiger Häuer und nach Kündigung der Wohnung mußte er sie 1853 räumen (Gerichtsjournal – LAS 124.17 Nr.5)

[34] LAS 124.17 Nr. 1.

[35] Kaufmann

[36] LAS 412 Nr. 1126.

[37] LAS Abt. 60 Nr. 235.

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